Wohngeld in Höhe von 300 Lira für Frauen, die Sozialhilfe beziehen und deren Ehepartner verstorben ist

Tausend Lira Wohngeld für Frauen, die Sozialhilfe beziehen und deren Frau gestorben ist
Wohngeld in Höhe von 300 Lira für Frauen, die Sozialhilfe beziehen und deren Ehepartner verstorben ist

Unsere Ministerin für Familie und soziale Dienste, Derya Yanık, erklärte, dass sie eine neue Unterstützung für Frauen, die Sozialhilfe erhalten, einführen werden, und sagte: „Wir werden 2.023 Wohneinheiten im Rahmen des Wohnunterstützungsprogramms für verwitwete Frauen bereitstellen. Mit einem Gesamtbudget von 607 Millionen TL werden wir 300 TL pro Haushalt unterstützen.“ Was sind die Voraussetzungen für die Beantragung von Wohngeld für Frauen, deren Ehegatte verstorben ist?

Minister Yanık gab eine Erklärung zum Umfang des Wohnprojekts ab und erklärte, dass Sozialhilfeempfängerinnen, die mindestens 18 Kinder unter 3 Jahren haben und deren Ehepartner verstorben ist, von dieser Unterstützung profitieren können.

Minister Yanık erklärte, dass sie mit Kommunen und Philanthropen in den Provinzen im Rahmen des Wohnunterstützungsprogramms für verwitwete Frauen zusammenarbeiten werden, und teilte die Details wie folgt mit:

„Wir realisieren das Wohnprojekt für unsere verwitweten und sozialhilfeberechtigten Frauen. Wir werden unsere Unterstützung auf zwei verschiedene Arten leisten, in Form des Wohnungsbaus oder des Kaufs. Die Wohnungen werden auf 80 Quadratmeter gebaut. Wenn die Häuser gekauft werden, werden diejenigen in der Nähe dieser Immobilie bevorzugt. Während das Ministerium 300 TL pro Wohnsitz unterstützen wird, werden die erforderlichen Ressourcen von Gemeinden und Philanthropen aufgebracht. Eigentümer der Liegenschaft sind die Stiftungen für Sozialhilfe und Solidarität (SYDV). Wir werden Rechteinhabern kostenlose Nutzungsrechte einräumen.“

Zusammenarbeit mit Kommunen und Philanthropen

Minister Yanık erklärte, dass die Zusammenarbeit mit Kommunen und Philanthropen im Rahmen des Wohnprojekts fortgesetzt wird, und sagte: „Wir werden 2.023 Häuser im Rahmen des Wohnunterstützungsprogramms für verwitwete Frauen bereitstellen. Mit einem Gesamtbudget von 607 Millionen TL werden wir 300 TL pro Haushalt unterstützen. Wir informierten unsere 78 SYDVs über die Umsetzung des Programms in Zusammenarbeit mit Kommunen und Philanthropen, insbesondere mit Metropolitan Municipalities. Bisher wurden Kooperationsprotokolle in 4 Provinzen unterzeichnet, nämlich Osmaniye, Kahramanmaraş, Samsun und Bingöl. Darüber hinaus bereiten unsere 67 SYDVs für die Realisierung des Projekts weiterhin Protokolle für die Landbeschaffung, Projektstudien und zusätzliche Ressourcen für das Projektbudget vor.“

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Förderung wurden festgelegt

Um von der Unterkunft zu profitieren, für die das Wohnunterstützungsprogramm für verwitwete Frauen erstellt wird;

  • türkischer Staatsbürger sein
  • Begünstigter im Rahmen des Gesetzes Nr. 3294 über Sozialhilfe und Solidaritätsförderung zu sein
  • Merkmale einer Familie mit mehreren Kindern aufweisen, deren anderer Ehegatte verstorben ist, sofern sie einen Haushalt mit mindestens drei Kindern unter 18 Jahren führen,
  • Um in der Provinz zu wohnen, in der die Residenzen gebaut werden,
  • Es müssen die Bedingungen erfüllt werden, um keine Unterstützung im Rahmen des Wohnungsbeihilfeprogramms zu erhalten, einschließlich des Sozialwohnungsprojekts des Ministeriums.

Schreiben Sie den ersten Kommentar

Hinterlasse eine Antwort

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


*