Frist für den Verkauf von landwirtschaftlichen Flächen im Besitz von 2/B und dem Schatzamt 31. Dezember

Frist für den Verkauf von landwirtschaftlichen Flächen im Besitz von B und der Staatskasse Dezember
Frist für den Verkauf von 2B und im Besitz der Staatskasse befindlichen landwirtschaftlichen Flächen 31. Dezember

Das Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel erinnerte daran, dass Anträge für 2/B und den Verkauf landwirtschaftlicher Flächen am 31. Dezember 2022 enden. In der Erklärung des Ministeriums wurden die Bürger aufgefordert, ihre Anträge und Zahlungen zu stellen, um Rechtsverluste zu vermeiden.

Das Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel erinnert daran, dass die Antragsfrist für 2/B und den Verkauf landwirtschaftlicher Flächen am 31. Dezember 2022 abläuft.

Im April 2022 wurde die Antrags- und Zahlungsfrist für den Verkauf von landwirtschaftlichen Flächen der 2/B und der Schatzkammer an die Rechteinhaber bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.

In der Stellungnahme des Ministeriums werden die Bürger aufgerufen, ihre Anträge so zu stellen, dass sie keinen Rechtsverlust erleiden.

„Bisher haben 1 Million unserer Bürger ihre Eigentumsurkunde erhalten“

In der Erklärung wurde daran erinnert, dass bisher 2 Million Bürgern ihre Eigentumsurkunden im Rahmen von 1/B und den Vorschriften über den Verkauf von landwirtschaftlichen Flächen an die Rechteinhaber erteilt wurden, die zur Lösung der Eigentumsprobleme umgesetzt wurden bestehen seit Jahren zwischen Staat und Bürgern.

In der Erklärung des Ministeriums wurden die folgenden Erklärungen zum Verkauf von landwirtschaftlichen Flächen im Besitz von 2/B und dem Finanzministerium verwendet, wobei die letzte Gesetzesänderung vorgenommen wurde, um sicherzustellen, dass mehr Begünstigte von dieser Regelung zur Lösung der Eigentumsprobleme profitieren können der Bürger:

„Wir erinnern Sie daran, dass die Antrags- und Zahlungsfrist bis zum 31. Dezember 2022 für diejenigen verlängert wird, die den Antrag nicht fristgerecht stellen, den in der Mitteilung angegebenen Preis nicht fristgerecht bezahlen und nicht mehr als zwei der im Vertrag festgelegten Raten bei Ratenverkäufen. Bis zum Stichtag 31. Dezember 2022 können unsere Bürger ihre Anträge und Zahlungen stellen, um Rechtsverluste zu vermeiden.

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