Erneuerbare Energien verpflichtend in Gebäuden beginnt am 1. Januar

Erneuerbare Energien verpflichtend in Gebäuden ab Januar
Erneuerbare Energien verpflichtend in Gebäuden beginnt am 1. Januar

Mit der vom Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel vorbereiteten Änderung der Verordnung erfolgt der Übergang zum Konzept der „Nearly Zero Energy Buildings“, das eine höhere Energieeffizienz als normale Gebäude aufweist und einen bestimmten Teil der verbrauchten Energie aus erneuerbaren Quellen liefert Energiequellen, wird am 1. Januar schrittweise verbindlich vorgeschrieben.

Die Verordnung wurde mit der Änderung der Verordnung über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden im Rahmen des erklärten türkischen Ziels „2053 Netto-Null-Emissionsgebäude“ erstellt.

Demnach werden ab dem 1. Januar 2023 alle Gebäude mit einer Gesamtbaufläche von mehr als 5 Quadratmetern in einer Parzelle mit der Mindestenergieklasse „B“ errichtet. Darüber hinaus müssen diese Gebäude mindestens 5 Prozent ihres Energieverbrauchs aus erneuerbaren Energiequellen wie Sonnenkollektoren, Windenergie und Wärmepumpen decken.

Die Wärmedämmwerte der Fenster werden verbessert

Durch die Anhebung der Mindestenergieeffizienz dieser Gebäude von „C“ auf „B“ muss die Dicke der für die Wärmedämmung verwendeten Dämmstoffe um mindestens 2 Zentimeter erhöht werden. In diesem Zusammenhang werden die Mindestdicken von Wärmedämmstoffen in Istanbul von 5 Zentimeter auf 7-8 Zentimeter und in Ankara von 6 Zentimeter auf 8-9 Zentimeter erhöht. Außerdem werden die Wärmedämmwerte der Fenster verbessert.

Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Gebäude durchschnittlich 25 Prozent weniger Energie verbrauchen, ohne dass sich die thermischen Behaglichkeitsbedingungen verschlechtern.

10 Milliarden Lira werden jährlich in der Energieimportrechnung der Türkei gekürzt

Gemäß der Verordnung werden ab dem 1. Januar 2023 keine Genehmigungen für Gebäude erteilt, deren Projekte nicht entsprechend vorbereitet sind.

Seit dem 1. Januar 2025 ist es außerdem verpflichtend, es auf alle Gebäude über 2 Quadratmeter auszudehnen und mindestens 10 Prozent der eingesetzten Energie aus erneuerbaren Energiequellen bereitzustellen.

Mit dem Bau der Gebäude gemäß diesen Bedingungen nach 2023 soll die Energieimportrechnung der Türkei jährlich um 10 Milliarden Lira gesenkt werden, und bis 2025 soll der jährliche Rückgang 15 Milliarden Lira erreichen.

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