Verlängerung der Laufzeit um 1 Jahr zur Eröffnung eines währungsgesicherten Einlagen- und Beteiligungskontos

Zur Eröffnung eines währungsgesicherten Einlagen- und Beteiligungskontos wurde die Laufzeit um ein Jahr verlängert
Verlängerung der Laufzeit um 1 Jahr zur Eröffnung eines währungsgesicherten Einlagen- und Beteiligungskontos

Währungsgesicherte türkische Lira (TL) Einlagen- und Beteiligungskonten können bis zum 31. Dezember 2023 eröffnet werden.

Der Präsidialbeschluss „Über die Änderung des Beschlusses zur Stützung von Einlagen und Beteiligungskonten gegen Wechselkurserhöhungen“ trat nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

In dem Antrag, der darauf abzielt, zur Finanzstabilität beizutragen, das Sparen in TL zu fördern und TL-Anleger zu schützen, wurde die Frist für die Eröffnung von devisengeschützten Einlagen- und Beteiligungskonten in der türkischen Lira (TL) auf den 31. Dezember 2022 festgelegt.

Mit der Änderung können diese Konten bis zum 31. Dezember 2023 eröffnet werden.

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