Milchetiketten schreiben nicht „Dorf“, „Haus“, „Traditionell, Bauernhof“

Etiketten für Milchprodukte werden nicht geschrieben. Traditioneller Bauernhof
Milchetiketten schreiben nicht „Dorf“, „Haus“, „Traditionell, Bauernhof“

Ausdrücke wie „Dorf“, „Haus“, „traditionell, bäuerlich“ und „100 %“ dürfen nicht auf dem Etikett von fermentierten Milchprodukten platziert werden. Das türkische Lebensmittelkodex-Kommuniqué über fermentierte Milchprodukte, erstellt vom Ministerium für Land- und Forstwirtschaft, trat nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

Das Communiqué legt die Produkteigenschaften fest, die für die hygienische und hygienische Herstellung, Verpackung, Lagerung, den Transport und die Vermarktung von fermentierten Milchprodukten erforderlich sind.

Mit der im Kommuniqué vorgenommenen Überarbeitung wurde die Definition des Kefir-Produkts neu geordnet.

Außerdem wurde der türkeispezifische Passierjoghurt definiert und die Kriterien für das Produkt festgelegt.

Für das wärmebehandelte fermentierte Milcherzeugnis wurden neue Bestimmungen aufgenommen und die Kriterien für das Erzeugnis geregelt.

Während der Salzanteil, der Ayran zugesetzt werden kann, 1 Prozent betrug, wurde dieser Anteil auf 0,8 Prozent reduziert.

Die Angabe der Nebenkulturen, die zusätzlich zu den Starterkulturen verwendet werden können, die bei der Herstellung der unter das Kommuniqué fallenden Produkte verwendet werden, ist in den Etiketteninformationen obligatorisch.

Mit einer weiteren Regelung im Communiqué wurde entschieden, dass kein anderes Enzym als Laktase-Enzym in Produkten verwendet werden darf.

Wenn in den herzustellenden Produkten Milch von mehr als einer Tierart verwendet wird, ist vorgeschrieben, dass die Namen der Tierarten, von denen die Milch stammt, auf dem Etikett angegeben werden.

Mit der neuen Verordnung ist die Verwendung von Milch- und Milchproduktaromen verboten.

ZEIT BIS 31. DEZEMBER 2023

Es wurde geregelt, dass die Etiketten der Produkte im Geltungsbereich des Communiqués keine Ausdrücke wie „Dorf“, „Haus“, „traditionell, landwirtschaftlich“ und „100 %“ enthalten.

Labneh, das in großem Umfang als Käse exportiert wird und unter Verwendung von Joghurtkultur ohne Verwendung von Lab hergestellt wird, wurde aus dem Geltungsbereich dieses Kommuniqués herausgenommen, um in dem entsprechenden Kommuniqué geregelt zu werden.

Lebensmittelunternehmern mit bestehenden oder bedruckten Verpackungsmaterialien wurde eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2023 eingeräumt, um das Kommuniqué einzuhalten.

Neben der Harmonisierung mit der Europäischen Union zielen die Regelungen darauf ab, Fälschungen und Verfälschungen zu verhindern, Verbraucher zu schützen und unlauteren Wettbewerb zu verhindern.

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