Von der Landwirtschaftsversicherung abzudeckende Risiken und Produkte und festgelegte Premium-Support-Tarife

Von der Landwirtschaftsversicherung abzudeckende Risiken und Produkte und festgelegte Premium-Support-Tarife
Von der Landwirtschaftsversicherung abzudeckende Risiken und Produkte und festgelegte Premium-Support-Tarife

Die im nächsten Jahr abzusichernden Risiken und Produkte sowie die Prämienunterstützungssätze wurden vom Landwirtschaftsversicherungspool des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft (TARSİM) festgelegt.

Der Beschluss des Präsidenten über die vom Agrarversicherungspool im Jahr 2023 abzudeckenden Risiken, Produkte und Regionen sowie die Prämienunterstützungssätze wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

Mit dem Beschluss wurden zusätzlich zu den im Jahr 2022 umgesetzten Praktiken Scope-Expansion-Studien durchgeführt.

Demnach wurden insgesamt 134 Abschläge auf den Hagelrisiko-Tarifpreis und ein Abschlag von 5 bis 15 Prozent auf das Produkt in der Pflanzenproduktversicherung vorgenommen. Der Tarifpreis für Weizenprodukte wurde um 6 Prozent gesenkt. Der doppelte Policenrabatt, der bei Dürreertragsversicherungen auf Ernte- und Dorfbasis angewendet wird, wurde von 5 Prozent auf 10 Prozent erhöht.

In der Baumversicherung wurde ein 5-prozentiger "Baum-Doppelpolice-Rabatt" für Pakete eingeführt, die sowohl Baum- als auch Produktpolicen in demselben Paket enthalten.

Bei Kirschen und Kirschen wurde die Kollateralinitiation vom Stadium der "ersten Blüte" zum Stadium der "weißen Knospe" geändert.

Das Frostrisiko bei Artischocken (Gemüse) wurde als optionale Zusatzdeckung in den Versicherungsumfang aufgenommen.

Bei Melonen und Wassermelonen sind frostgefährdete Schäden, die zu einer Neupflanzung während der Keimlingsperiode führen, in der Deckung enthalten.

Frostrisikoschäden, die zu einer Neupflanzung in der Keimlingsperiode bei Tomaten-, Paprika-, Auberginen-, Melonen- und Wassermelonenprodukten führen, die in niedrigen Tunneln in der Gewächshausproduktion angebaut werden, sind durch die Deckung abgedeckt.

Die Mitversicherungssätze für Kiwis, Pflaumen und Aprikosen wurden um 5 bis 10 Prozent gesenkt.

Das Risiko eines „Wildschweinschadens“ in niedrigen Tunneln in der Gewächshausproduktion ist durch die Deckung abgedeckt.

Bei der Gewächshausversicherung wurden die Kosten für die Deckungsreparatur von 250 Lira auf 1000 Lira erhöht.

Ein Rabatt von 5 Prozent auf die gesamte Policenprämie wurde in Gewächshäusern eingeführt, die zur Nutzung geothermischer Ressourcen im Rahmen der erneuerbaren Energiequellen bestimmt wurden.

RABATT AUF DIE LEBENSVERSICHERUNG FÜR TIERE

In der Rinderlebensversicherung wurde beim Milchvieh ein Abschlag von 6 Prozent und beim Fleischrind von 5 Prozent auf den Tarifpreis gewährt.

Die Abtreibungskosten, die in der Viehlebensversicherung 15 Prozent betrugen, wurden auf 20 Prozent erhöht. Der Freibetrag von 5 Prozent für "Terrorismus, Streiks, Aussperrungen, Aufruhr, Volksbewegungen" wurde gestrichen.

Rinderzuchtbetrieben, die aktive Biogasenergie aus einer erneuerbaren Energiequelle erzeugen und gemäß dem Ergebnis der Risikoanalyse entschlossen sind, diese zu verwenden, wurde ein Rabatt von 5 Prozent gewährt.

Im Rahmen der Kleinvieh-Lebensversicherung wurde der Selbstbeteiligungssatz für Schäden wie Zusatzerkrankungen, Absturz und Wolfsbisse von 30 Prozent auf 20 Prozent reduziert.

In der Geflügellebensversicherung wurde ein Rabatt von 10 % auf die Volltarifpreise gewährt. Die Selbstbeteiligung, die bei dieser Versicherung 20 Prozent betrug, wurde auf 10 Prozent reduziert.

Auf die Tarifpreise der Aquakultur-Lebensversicherung wurde ein Rabatt von 10 % gewährt.

Die Deckung „Terror, Streik, Aussperrung, Aufruhr, Volksbewegungen“ wurde als optionale Zusatzdeckung in die Lebensversicherung für Rinder, Schafe, Geflügel und Aquakultur aufgenommen.

RABATT FÜR WEIBLICHE BAUERN ERHÖHT

In allen Branchen wurde der Rabatt für Bäuerinnen von 5 Prozent auf 10 Prozent erhöht. Beim Junglandwirt-Rabatt wurde die Altersgrenze für den Junglandwirt von 30 auf 40 Jahre angehoben.

Erstmals wurde in allen Versicherungszweigen ein Rabatt von 5 % auf „Märtyrer-Angehörige und Veteranen“ eingeführt.

Die Regelungen werden im Rahmen von Allgemeinen Bedingungen, Tarifen und Weisungen für landwirtschaftliche Versicherungszweige umgesetzt.

Der Beschluss tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

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