Neue Regulierung bei elektronischen Gütern: Jetzt ist sie obligatorisch

Neue Regulierung für elektronische Waren ist jetzt verbindlich geworden
Neue Regulierung für elektronische Waren ist jetzt verbindlich geworden

Die Vorschriften des Ministeriums für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel in den Vorschriften zur "Beschränkung der Verwendung bestimmter Schadstoffe in Elektro- und Elektronikgeräten" und "Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten" traten nach ihrer Veröffentlichung in Kraft Amtsblatt. Um zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt beizutragen, einschließlich des umweltgerechten Recyclings und der Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten, wurden die Verfahren und Grundsätze zur Beschränkung der Verwendung schädlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten neu definiert. In diesem Zusammenhang werden Elektrogerätehersteller marken- und modellunabhängig mindestens einmal jährlich Rücknahmeaktionen zur effizienten Sammlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten organisieren und in den sozialen Medien bekannt geben. Hersteller, die elektrische und elektronische Waren von nicht in der Türkei niedergelassenen Herstellern auf den Markt bringen, ernennen einen bevollmächtigten Vertreter in der Türkei. Mit den getroffenen Vorkehrungen sollen Elektro- und Elektronik-Altgeräte effizienter und umweltfreundlicher gesammelt und zu den Verarbeitungsbetrieben transportiert werden.

Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel, „Restriction of Use of Some Harmful Substances in Electrical and Electronic Equipment“ und „Waste Electrical and Electronic Equipment“ über die Verwendung von Elektro- und Elektronikgeräten, deren Vielfalt und Einsatzgebiet von Tag zu Tag zunimmt Tag und verursacht damit schnelle und hohe Abfallmengen. Management“ hat seine Regeln neu definiert. Nach den vom Ministerium erlassenen Vorschriften wurde heute im Amtsblatt eine Erklärung zu den Änderungen der Vorschriften abgegeben. In der Erklärung wurde darauf hingewiesen, dass, um zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt beizutragen, Vorschriften für die Anwendung der Prinzipien der Kreislaufwirtschaft in allen Prozessen erlassen wurden, angefangen beim Design von Elektro-Elektronik-Produkten, einschließlich ihrer Produktion, Inverkehrbringen und Entsorgung.

„Hersteller werden der Verwendung recycelter Materialien in neuen Designprodukten Vorrang einräumen“

Die „Waste Electrical and Electronic Equipment Management Regulation“, die auf einen nachhaltigen Umweltschutz abzielt, wurde im Rahmen der Harmonisierung mit der Gesetzgebung der Europäischen Union (EU) unter Berücksichtigung nationaler Strategien und Politiken neu geordnet.

Hersteller, die Elektro- und Elektronikgeräte von nicht in der Türkei ansässigen Herstellern auf den Markt bringen, sind verpflichtet, einen autorisierten Vertreter in der Türkei zu benennen.

Während der Entwicklung und Produktion von Elektro- und Elektronikgeräten wurden die Hersteller verpflichtet, Produkte, nachdem sie zu Abfall geworden sind, leicht zu zerlegen, zu trennen, für die Wiederverwendung vorzubereiten und wiederzugewinnen. Mit der neuen Verordnung werden Hersteller dazu verpflichtet, Materialien und Teile zu verwenden, die deren Recycling und Wiederverwertung erleichtern, sowie, sofern technisch angemessen, der Verwendung von recycelten Materialien in neuen Designprodukten Vorrang einzuräumen. Die Hersteller kündigen unabhängig von Marke, Modell, Hersteller und Inhalt der Öffentlichkeit mindestens einmal jährlich über geeignete Kommunikationskanäle, einschließlich sozialer Medien, an, indem sie einzeln oder in Kooperation Rücknahmeaktionen für Elektro- und Elektronikaltgeräte aus dem Haushalt organisieren mit Distributoren.

„Die Pflicht zur Einholung einer ‚Umweltlizenz‘ wurde an die Übergabestellen gebracht“

In der Stellungnahme des Ministeriums wurde auch ausgeführt, dass die „Transfer Centers“ in der aktuellen Verordnung in „Transfer Points“ umstrukturiert und die Verpflichtung zur Einholung von Umweltgenehmigungen eingeführt wurde.

Die in der Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Verordnung enthaltenen „Übergabestellen“ wurden zu „Übergabestellen“ umgestaltet und die Verpflichtung zur Einholung von Umweltgenehmigungen und Genehmigungsbescheinigungen eingeführt. Ziel dieser Verordnung ist es, Elektro- und Elektronik-Altgeräte effizienter und umweltschonender zu sammeln und zu Verwertungsanlagen zu transportieren. Die Umweltgenehmigungen für Anlagen zur Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten und Wiederverwendungsanlagen werden speziell für die Kategorien von Elektro- und Elektronikgeräten im Geltungsbereich der genannten Verordnung erteilt. Mit diesem Antrag werden die Kriterien der Einrichtungen, die die Wiederverwendung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten für den gleichen Zweck zulassen, geregelt und den Abfallprodukten im Rahmen der Vision der Kreislaufwirtschaft eine zweite Nutzungsdauer eingeräumt.

Um sicherzustellen, dass Elektro-Elektronik-Altgeräte-Verarbeitungsanlagen und Wiederverwendungs-Vorbereitungsanlagen im ganzen Land unter den gleichen Bedingungen eingerichtet werden, sind Elektro-Elektronik-Altgeräte-Verarbeitungsanlagen im Standard „TS 13615 – Regeln für Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Verarbeitungsanlagen“ enthalten , und neue Verwendungsvorbereitungseinrichtungen sind in der „TS EN 50614 – Abfallanforderungen für die Wiederverwendung von Elektro- und Elektronikgeräten“ erforderlich, um die in der Norm angegebenen Bedingungen zu erfüllen.

„Maßnahmen werden beim Recycling von Elektro-Elektronik-Geräten ergriffen“

In der Erklärung wurde betont, dass die Produktion, Sammlung und Verarbeitung von Elektrogeräten vom Ministerium verfolgt und notwendige Maßnahmen, einschließlich Einschränkungen und Verbote, ergriffen werden.

Das Ministerium hat mit der „Verordnung zur Beschränkung der Verwendung bestimmter Schadstoffe“ die Verfahren und Grundsätze zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten festgelegt, um zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt beizutragen in Elektro- und Elektronikgeräten" im Rahmen der Harmonisierung mit der geltenden Gesetzgebung der Europäischen Union (EU).

Beschränkte Stoffe wurden in Elektro- und Elektronikgeräte aufgenommen, einschließlich Kabel und Ersatzteile für die Reparatur, Wiederverwendung, Aktualisierung von Funktionen oder Erhöhung der Kapazität dieser Elektro- und Elektronikgeräte. Es wurde festgestellt, dass die Marktüberwachung und -inspektion von Elektro- und Elektronikgeräten im Geltungsbereich der Verordnung gemäß den Bestimmungen der „Rahmenverordnung zur Marktüberwachung und -inspektion von Produkten“ durchgeführt wird, die mit dem in Kraft getreten ist Beschluss des Präsidenten vom 9. Juli 2021 mit der Nummer 4269.

Es wurde berichtet, dass die Probleme in Bezug auf die eingeschränkten Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten und die maximal zulässigen Konzentrationswerte dieser Stoffe in bestimmten Situationen festgelegt wurden.

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