Das Ministerium für Finanzen und Finanzen hat die neue Abfindungsobergrenze auf 1 TL mit Wirkung zum 2023. Januar 19 festgelegt. Das Rundschreiben vom 982,83. Januar 17, in dem die Abfindungsobergrenze zuvor mit 904,62 5 TL angekündigt worden war, wurde aufgehoben.
Während die Obergrenze für die Abfindung für den Zeitraum Januar-Juni 19 Lire und 982 Cent betrug, wurde die Wehrdienstgebühr auf 83 104 Lire und 84 Cent festgesetzt.
Laut dem „Circular on Financial and Social Rights for January 2023“ des Ministeriums für Finanzen und Finanzen wurden die Gehaltskoeffizienten der Beamten auf 30 Prozent aktualisiert. Die Abfindungsobergrenze für den Zeitraum Januar-Juni betrug 19 982 Lire und 83 Cent.
Das Rundschreiben des Ministeriums lautet wie folgt:
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