Zuweisung eines Vorschullehrers für den Unterricht

Zuweisung einer Vorschullehrerin gegen Studiengebühr
Zuweisung eines Vorschullehrers für den Unterricht

Das Ministerium für Nationale Bildung erlaubte es, dass Vorschullehrer gegen eine zusätzliche Kursgebühr in „Support Training Room“-Schulungen für Vorschul-Inklusionsschüler eingesetzt werden.

Der Präsidialbeschluss über die Änderung des Beschlusses über den Unterricht und die zusätzlichen Unterrichtsstunden der MEB-Administratoren und -Lehrer ist mit der Veröffentlichung in der heutigen Ausgabe des Amtsblatts in Kraft getreten.

Mit der Novelle wurde der Artikel „Beauftragung gegen Kursgebühr“ des Ministerratsbeschlusses vom 1. Dezember 2006 überarbeitet.

In diesem Zusammenhang wurde der betreffende Artikel um den Begriff „Vorschulerziehung für Erzieherinnen“ nach dem Begriff „Klassenlehrerinnen“ ergänzt und auf die Ausbildung von Vorschulkindern im Förderschulungsraum im Rahmen der die Verordnung über Sonderpädagogik.

So erhalten Erzieherinnen und Erzieher, die sich an der Ausbildung von Vorschulkindern beteiligen, die sich durch Inklusion/Integration in den Förderpädagogischen Räumen weiterbilden, für diese Aufgaben zusätzliche Studiengebühren.

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