Gemäß der im Amtsblatt veröffentlichten Änderung; Der Studienbeitrag der Mittelstufen der Privatschulen ist der im vorangegangenen Schuljahr bekannt gegebene Studienbeitrag, der Studienbeitrag der weiterführenden Schüler der im Studierenden-Meldevertrag festgesetzte Studienbeitrag; Er wird unter Berücksichtigung des VPI-Satzes zum Jahresende ermittelt, wobei der vom Ministerium festgelegte Satz nicht überschritten werden darf.
Die im Amtsblatt veröffentlichte Änderung lautet wie folgt:
Freitag, 6. Januar 2023 | Offizielle Zeitung | Nummer: 32065 |
VORSCHRIFTEN | ||
Vom Ministerium für Nationale Bildung:
MINISTERIUM FÜR NATIONALE BILDUNG PRIVATE BILDUNGSEINRICHTUNGEN ÄNDERUNG DER VERORDNUNG VERORDNUNG
ARTIKEL 1- Im ersten Absatz des 20. Artikels der Verordnung des Ministeriums für nationale Bildung über private Bildungseinrichtungen, veröffentlicht im Amtsblatt vom 3 und mit der Nummer 2012, heißt es, dass der Satz von "Durchschnitt (Y.İ-ÜFE+TÜFE) /28239 des Vorjahres“ um höchstens 53 % erhöht werden. Der Ausdruck „bestimmt durch Erhöhung“ wurde geändert in „die Erhöhungsrate wird unter Berücksichtigung des VPI-Kurses zum Jahresende bestimmt und darf nicht überschritten werden dem vom Ministerium festgelegten Satz". ARTIKEL 2- Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft. ARTIKEL 3- Die Bestimmungen dieser Verordnung werden vom Minister für Nationale Bildung ausgeführt. |
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