Änderungen der Verordnung über private Bildungseinrichtungen

Änderungen in der Verordnung über private Bildungseinrichtungen
Änderungen der Verordnung über private Bildungseinrichtungen

Gemäß der im Amtsblatt veröffentlichten Änderung; Der Studienbeitrag der Mittelstufen der Privatschulen ist der im vorangegangenen Schuljahr bekannt gegebene Studienbeitrag, der Studienbeitrag der weiterführenden Schüler der im Studierenden-Meldevertrag festgesetzte Studienbeitrag; Er wird unter Berücksichtigung des VPI-Satzes zum Jahresende ermittelt, wobei der vom Ministerium festgelegte Satz nicht überschritten werden darf.

Die im Amtsblatt veröffentlichte Änderung lautet wie folgt:

Freitag, 6. Januar 2023 Offizielle Zeitung Nummer: 32065
VORSCHRIFTEN
Vom Ministerium für Nationale Bildung:

MINISTERIUM FÜR NATIONALE BILDUNG PRIVATE BILDUNGSEINRICHTUNGEN

ÄNDERUNG DER VERORDNUNG

VERORDNUNG

 

ARTIKEL 1- Im ersten Absatz des 20. Artikels der Verordnung des Ministeriums für nationale Bildung über private Bildungseinrichtungen, veröffentlicht im Amtsblatt vom 3 und mit der Nummer 2012, heißt es, dass der Satz von "Durchschnitt (Y.İ-ÜFE+TÜFE) /28239 des Vorjahres“ um höchstens 53 % erhöht werden. Der Ausdruck „bestimmt durch Erhöhung“ wurde geändert in „die Erhöhungsrate wird unter Berücksichtigung des VPI-Kurses zum Jahresende bestimmt und darf nicht überschritten werden dem vom Ministerium festgelegten Satz".

ARTIKEL 2- Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.

ARTIKEL 3- Die Bestimmungen dieser Verordnung werden vom Minister für Nationale Bildung ausgeführt.

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