Ankündigung zur Arzneimittelversorgung und Verschreibungspraxis in einem Naturkatastrophengebiet

Ankündigung zur Arzneimittelversorgung und zu verschreibungspflichtigen Anträgen im Naturkatastrophengebiet
Ankündigung zur Arzneimittelversorgung und Verschreibungspraxis in einem Naturkatastrophengebiet

Aufgrund der Erdbeben, die sich am 06.02.2023 in Kahramanmaraş ereignet haben, werden die Anträge unserer Bürger, die in den Provinzen und Distrikten Adana, Adıyaman, Kahramanmaraş, Hatay, Diyarbakır, Gaziantep, Kilis, Malatya, Osmaniye, Şanlıurfa leben, an Gesundheitsdienstleister und die Versorgung gerichtet von Medikamenten und/oder medizinischen Verbrauchsmaterialien, die ständig verwendet werden, erfahren werden. Folgende Maßnahmen wurden ergriffen, um Beschwerden vorzubeugen:

In diesem Zusammenhang die im Katastrophengebiet wohnhaft versicherten Personen der Allgemeinen Krankenversicherung;

1-) Beschaffung von Arzneimitteln und dauergebrauchten Sanitätsartikeln zum Erwerb gegen Vorlage eines Gesundheitsgutachtens, einmalig rezeptfrei im Rahmen des Health Practice Communiqués,

2-)

A. Befreiung von der Prüfungsteilnahmegebühr bei Anträgen an mit der Institution beauftragte Gesundheitsdienstleister im Katastrophengebiet,

B. Arzneimittel, die von Apotheken zu verwenden sind, die mit unserer Einrichtung im Rahmen des „Protokolls über die Lieferung von Arzneimitteln aus Mitgliedsapotheken des Türkischen Apothekerverbands für Personen, die von der Sozialversicherungsanstalt abgedeckt sind“ und/oder von Zentren, die mit unserer Einrichtung einen Vertrag abgeschlossen haben, im Rahmen von „Vertrag über die Lieferung von gebrauchsfertigen medizinischen Hilfsmitteln zur ambulanten Behandlung“ oder aufgrund eines Gesundheitsgutachtens. / oder Nichtbezug von Arzneimittel-, Rezept- und Hilfsmittelabgaben für kontinuierlich gebrauchte medizinische Hilfsmittel,

3-) Verschiebung der vor dem 02.2023 angefallenen und noch nicht eingezogenen Inspektionsteilnahmegebühren, die später eingezogen werden sollen,

4-) Sicherstellung, dass die Arzneimittel und medizinischen Hilfsgüter der Bürger, die sich bis zum 02.2023 im Katastrophengebiet aufhalten, so angeordnet sind, dass die Verfallsdaten der Arzneimittel oder medizinischen Hilfsgüter, die von den mit der Agentur unter Vertrag stehenden Apotheken/Zentren bezogen wurden, der 06.02.2023 sind,

5-) Entfernung der obligatorischen IP-Anwendung bei Gesundheitsdienstleistern (Apotheken/Zentren), die mit der Institution im Katastrophengebiet unter Vertrag stehen,

6-) Die Rechnungs-/Rezeptlieferfrist für die Zeiträume Januar-Februar 2023 aller im Katastrophengebiet tätigen Gesundheitsdienstleister und die Einsprüche, deren letzter Tag vor dem 31 liegt, und die Fristen für die Einspruchsbewertungskommission bis das Ende der Arbeitszeit zum 03 Verlängerung,

Notwendige Regelungen zu den Emissionen wurden getroffen und Transaktionen werden in diesem Rahmen durchgeführt.

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