Einfache Lizenzierung für Unternehmen, die Pflanzenschutzmittel in der Erdbebenzone verkaufen

Einfache Lizenzierung für Unternehmen, die Pflanzenschutzmittel in der Erdbebenzone verkaufen
Einfache Lizenzierung für Unternehmen, die Pflanzenschutzmittel in der Erdbebenzone verkaufen

Für den Fall, dass die zugelassenen Groß- oder Einzelhandelsgeschäfte und Lagerhäuser für Pflanzenschutzmittel, die an Orten, die aufgrund der Erdbeben in Kahramanmaraş am 6. Februar als Katastrophengebiete deklariert wurden, unbrauchbar sind, verlegt werden, um sie an vorübergehenden Standorten in derselben Stadt, dem derzeitigen Arbeitsplatz, zu betreiben und Arbeitserlaubnis für ihren neuen Standort werden am 6. Februar ausgestellt, eine Einberufung wurde erst 2024 beschlossen.

Die vom Ministerium für Land- und Forstwirtschaft ausgearbeitete „Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Groß- und Einzelhandelsverkauf und die Lagerung von Pflanzenschutzmitteln“ trat nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

Mit der Verordnung wurde eine Regelung für Werkstätten getroffen, die Pflanzenschutzmittel im Erdbebengebiet verkaufen. Gemäß den einschlägigen Gesetzen dürfen Pflanzenschutzmittel an vom Ministerium zugelassenen Orten verkauft und gelagert werden.

Andererseits wurde festgestellt, dass in 11 Provinzen, die von den Erdbeben in Kahramanmaraş und Hatay sowie im Distrikt Gürün in Sivas betroffen waren, einige Verkäufe und Lager von Pflanzenschutzmitteln vom Erdbeben betroffen waren.

In diesem Zusammenhang wurden Änderungen in der entsprechenden Verordnung vorgenommen, um eine Schikanierung in den Groß- oder Einzelhandelsverkaufsstellen und Lagern von Pflanzenschutzmitteln in den vollständig zerstörten oder beschädigten Gebäuden zu vermeiden, und es wurde der Abrissbeschluss gefasst.

Für den Fall, dass zugelassene Pflanzenschutzmittelgroß- oder -einzelhandelsgeschäfte und -lager, die an als Katastrophengebiete ausgewiesenen Orten als unbrauchbar eingestuft werden, verlegt werden, um sie an vorübergehenden Orten innerhalb derselben Provinz zu betreiben, müssen die in der geltenden Verordnung vorgeschriebenen physischen Bedingungen erfüllt werden neue Betriebsstätten und die Eröffnung einer Arbeitsstätte und es wurde ermöglicht, die Arbeitserlaubnis erst am 6. Februar 2024 zu beantragen.

Die Benachrichtigungen des Plant Protection Products Tracking System sind bis zum 6. Februar 2024 nicht erforderlich.