Das Rundschreiben über die Aufgaben und Befugnisse der Wahlurnen der YSK im Amtsblatt

Das Rundschreiben über die Aufgaben und Befugnisse der Wahlvorstände der YSK im Amtsblatt
YSK-Wahlurne

Der Oberste Wahlausschuss (YSK) hat aufgrund der am 14. Mai stattfindenden Präsidentschaftswahlen und der 28. allgemeinen Wahl des Abgeordneten ein „Rundschreiben mit Angabe der Bildung, Pflichten und Befugnisse der Wahlausschüsse“ herausgegeben.

Das im heutigen Amtsblatt veröffentlichte Rundschreiben regelt die Bildung der Wahlkommissionen, ihre Aufgaben und Befugnisse, die von ihnen durchzuführenden Arbeiten und Geschäfte, die Art der Abstimmung, die Grundsätze und Verfahren für Beschwerden und Einsprüche.

Der Wahlurnenausschuss wird demnach aus einem Vorsitzenden, 6 ordentlichen und 6 Ersatzmitgliedern bestehen. Für den Fall, dass der Vorsitzende des Wahlausschusses sein Amt nicht antritt, führt das aus dem Kreis der Amtsträger bestimmte Mitglied, bei dessen Verhinderung das älteste Mitglied den Vorsitz.

Verwaltungschefs, Kommunalpolizeichefs und -offiziere, Militärangehörige, einschließlich der in Artikel 3 des Militärstrafgesetzbuchs genannten Beamten, Mitglieder der Großen Nationalversammlung der Türkei und Kandidaten werden nicht in Wahlurnenausschüsse gewählt liegt in der Verantwortung des Vorsitzenden des Wahlausschusses, und das Gebäude und seine Umgebung liegen in der Verantwortung des Bauaufsehers.

Über den Auslageort entscheidet der Wahlurnenausschuss unter Aufsicht des Kreiswahlvorstandes. Bei der Bestimmung der Orte, an denen die Stimmzettel aufgestellt werden, wird die Fähigkeit der Wähler zur freien und geheimen Stimmabgabe berücksichtigt.

Komfort für Behinderte

Die Wahlurnen, in denen die behinderten Wähler registriert sind, werden an geeigneten Stellen der von den Bezirkswahlausschüssen bestimmten Gebäude aufgestellt, um eine bequeme und einfache Stimmabgabe zu gewährleisten.

Die Wahlurnen werden an großen und öffentlichen Orten wie dem Innenhof der Schule (auch Privatschulen und private Lehranstalten) oder geeigneten Teilen der Hallen aufgestellt.

Der Ort, an dem die Wahlurnen in den Justizvollzugsanstalten aufgestellt werden, wird nach Stellungnahme der Vollzugsverwaltung festgelegt.

In militärischen Gebäuden und Einrichtungen wie Kasernen, Hauptquartieren, Lagern, Polizeistationen und Parteigebäuden, Häuptlingskammern und Tempeln dürfen keine Wahlurnen aufgestellt werden.

Verbotsschild wird aufgehängt

Schilder, die darauf hinweisen, dass das Betreten des Wahllokals mit Videorecordern oder Kommunikationsgeräten wie Handys, Foto- und Filmgeräten verboten und strafbewehrt ist und dass solche Geräte dem Wahlvorstand zur Rückgabe zu überlassen sind Wahlvorgang beendet ist, wird für jedermann sichtbar um die Wahlurne gehängt.

Außer dem Vorsitzenden und den Mitgliedern des Wahlurnenausschusses, den Kandidaten, den Stellvertretern, den in diesem Wahlurnenbereich registrierten Wählern und den diensthabenden Beobachtern, Bauaufsichtsbeamten und Vollzugsbeamten, die auf Abruf kommen, wird sich niemand in der Nähe der Wahlurne aufhalten.

Personen und Vertreter, die befugt sind, Widerspruch gegen die Wahlvorstände der politischen Parteien einzulegen, können sich mit dem ihnen im Voraus von den Wahlvorständen ausgehändigten Dokument in der Nähe der Wahlurne aufhalten.

Medienvertretern steht es frei, Bilder und Informationen zu Nachrichtenzwecken rund um die Wahlurne zu erhalten, sofern sie den Wahlurnenbetrieb nicht beeinträchtigen.

Es wird „CHOICE“- oder „YES“-Siegel geben

Der Wahlausschuss tritt mindestens eine Stunde vor der Abstimmungszeit, am Abstimmungstag, dem 14. Mai, an der Urne zusammen.

Ein Wähler kann nicht mehr als einmal für dieselbe Wahlart stimmen. Der Wähler, der vor den Urnenausschuss geführt wird, übergibt dem Präsidenten vor der Stimmabgabe seinen Ausweis und ggf. das Wählerinformationsblatt.

Bevor der Präsident den geschlossenen Wahlraum betritt, bringt er/sie das Siegel „PRÄFERENZ“ oder „JA“ an, indem er/sie den Abschnitt, der für den Präsidentschaftskandidaten, die politische Partei, das Bündnis oder den unabhängigen Kandidaten reserviert ist, den er/sie bevorzugt, auf dem kombinierten Stimmzettel nicht überfüllt , mit Ausnahme des „PREFERENCE“- oder „YES“-Siegels. Es wird darauf hingewiesen, dass er nirgendwo unterschreiben oder ankreuzen soll, da die Stimme sonst als ungültig gilt.

Es wird auch bekannt gegeben, dass er nichts anderes als den kombinierten Stimmzettel in den Umschlag steckt, da sonst seine Stimme ungültig ist, und dass nach Aushändigung des kombinierten Stimmzettels an den Wähler kein neuer kombinierter Stimmzettel ausgegeben wird aufgrund eines Irrtums oder aus anderen Gründen.

Wahlzettel für Präsidentschafts- und Parlamentswahlen werden in denselben Umschlag gesteckt.

Abstimmung der Häftlinge

Nachdem angemessene Sicherheitsmaßnahmen ergriffen wurden, werden die Inhaftierten zum Wahllokal gebracht, wo sie in einer von der Strafvollzugsverwaltung festgelegten Reihenfolge wählen. Durch den Wahlurnenausschuss wird sichergestellt, dass die Inhaftierten ihre Stimme frei und vertraulich abgeben. In Justizvollzugsanstalten inhaftierte Wähler werden nach der Stimmabgabe von den Behörden aus dem Wahllokal genommen.

Dem Wähler, der den Umschlag und den kombinierten Stimmzettel erhält, ist es nicht gestattet, sich vor der Verwendung des Stimmzettels an einem anderen Ort zu beraten oder zu treffen oder sich mit anderen Personen in der Wahlurne zu treffen.

Solange der Wähler das geschlossene Wahllokal nicht verlässt, kann niemand es betreten, aber die Wähler, die sich länger als die normale Zeit zur Vorbereitung des Stimmzettels im geschlossenen Wahllokal aufhalten, werden vom Vorsitzenden des Vorstands durch eine angemessene Frist verwarnt Zeit. Wähler, die den geschlossenen Wahlplatz trotz dieser Warnung nicht verlassen, werden ausgeschlossen.

Wahlen für Menschen mit Behinderungen

Sehbehinderte, Gelähmte, Personen mit fehlenden Händen oder Personen mit offensichtlichen körperlichen Mängeln können mit Hilfe eines ihrer Angehörigen, der Wahlberechtigte dieses Wahlkreises ist und sich zu diesem Zeitpunkt in der Wahlurne befindet, oder wählen jeder andere Wähler, wenn es keinen Verwandten gibt. Ein Wähler kann nicht mehr als einer Person mit Behinderung helfen.

Analphabeten werden bei der Stimmabgabe nicht von anderen in der Wahlurne unterstützt. Wenn der Analphabet fragt und wünscht, erklärt der Vorstandsvorsitzende, welches der Zeichen des Präsidentschaftskandidaten, der politischen Partei und der Bündnisse auf dem kombinierten Stimmzettel zu welchem ​​Kandidaten oder zu welcher Partei gehört.

Zählen und Gießen ist offen

Abgeordnete können ihre Stimme außerhalb des Wahlkreises abgeben, in dem sie registriert sind, indem sie das Wählerinformationsblatt vorzeigen, aus dem hervorgeht, dass sie Präsidentschafts- oder Parlamentskandidaten des Vorsitzenden eines Provinzwahlausschusses sind, sowie Präsidentschaftskandidaten und Parlamentskandidaten.

Das Ende der Abstimmung wird vom Vorsitzenden des Vorstandes laut verkündet und der Zeitpunkt des Endes der Abstimmung im Protokollbuch vermerkt. Wahlurnen können vor Ablauf der Abstimmungsfrist nicht geöffnet werden.

Zählen und Werfen erfolgt offen. Die Anwesenden im Wahllokal können die Auszählung und die Auflösung verfolgen.

Ungültig zu machende Umschläge

Alle Siegel, mit Ausnahme des Siegels des Bezirkswahlausschusses und des Wahlurnenausschusses, die aus Papier bestehen, das nicht die vom Wahlurnenausschuss vorgegebene Form und Farbe hat, haben nicht das Wasserzeichen „Oberster Wahlausschuss der Republik Türkei“. das YSK-Emblem, das Siegel des Bezirkswahlausschusses, das Siegel des Wahlurnenausschusses, das vollständig zerrissen ist, nicht aufweisen, Umschläge mit Unterschrift, Schrift, Fingerabdruck oder einem anderen Zeichen werden als ungültig angesehen.

Zunächst erfolgt die Auszählung und Auflistung der Stimmzettel für die Präsidentschaftswahl. Der Präsident liest die Vorderseite des Stimmzettels für alle sichtbar und hörbar vor.

Wenn der „JA“-Stempel im Parteibereich, im Parteibereich und im Parteibereich für die Wahl eines Abgeordneten gedrückt wird, so dass er in den Bündnistitel übergeht Abschnitt und dem Abschnitt Titel des Bündnisses, gelten diese Stimmzettel als gültig und werden in der Spalte dieser politischen Partei im Volkszählungsblatt markiert.

Außer in diesen Fällen gelten in allen Fällen, in denen der „JA“- oder „PRÄFERENZ“-Stempel nur innerhalb des Bündnisgebiets gedrückt wird, auch diese Stimmzettel als gültig und die Nummern werden, beginnend bei eins, separat gezogen und markiert die Spalte der gemeinsamen Stimmen des Bündnisses auf dem Zählbogen.

Ungültige Stimmzettel

Stimmzettel sind ungültig, wenn:

  • Das Fehlen des Wasserzeichens des Obersten Wahlausschusses der Republik Türkei und des Siegels des Wahlurnenausschusses, das nicht die vom Wahlurnenausschuss vorgegebene Form und Farbe aufweist,
  • Darf nirgendwo mit "PREFERENCE" oder "YES" gestempelt werden,
  • Stempeln von „PREFERENCE“ oder „YES“ für mehr als einen Präsidentschaftskandidaten, mehr als eine politische Partei, die nicht im selben Bündnis ist, mehr als ein Bündnis oder mehr als einen unabhängigen Kandidaten,
  • Wenn ein „PREFERENCE“- oder „YES“-Siegel in den Bereich überläuft, der mehr als einem Präsidentschaftskandidaten, mehr als einer politischen Partei, die nicht demselben Bündnis angehört, mehr als einem Bündnis oder mehr als einem unabhängigen Kandidaten vorbehalten ist,
  • die Wahlurne zerrissen oder derart zerbrochen ist, dass ihre Integrität verletzt wird, die für einen anderen Wahlkreis als den Wahlkreis, zu dem sie gehört, eingerichtet ist,
  • Jedes besondere Zeichen, ein Name, Unterschriftsstempel, Siegel oder Fingerabdruck, der darauf gedruckt ist, außer oder anstelle des „PREFERENCE“- oder „YES“-Siegels,
  • klar und deutlich die Abschnitte von Präsidentschaftskandidaten, politischen Parteien, Bündnissen oder unabhängigen Kandidaten darauf zu kritzeln, zu zeichnen oder zu markieren,
  • Schreiben von Inschriften, Buchstaben oder Zahlen, Zeichnen von anderen Figuren als den gedruckten Texten und Zahlen darauf.
    Im YSK-Rundschreiben wurden die Situationen, die die Stimmzettel nicht ungültig machen, wie folgt bestimmt:
  • Beim Öffnen oder Lesen der Stimmen zerrissene Umschläge, versehentliches Zerreißen einiger von ihnen, ohne ihre Unversehrtheit zu beeinträchtigen,
  • Es ist in irgendeiner Weise fleckig und es kann nicht verstanden werden, dass dies speziell zum Markieren gemacht wurde,