Presseausweisverordnung Veröffentlicht im Amtsblatt

Presseausweisverordnung Veröffentlicht im Amtsblatt
Presseausweisverordnung Veröffentlicht im Amtsblatt

Die Verordnung über Presseausweise, die von der Direktion für Kommunikation an Pressemitglieder ausgegeben werden, wurde im Amtsblatt veröffentlicht und trat in Kraft.

In der Presseausweisverordnung sind Art, Art und Form der Presseausweise, die anzustrebenden Voraussetzungen für Medienunternehmen und Personen, die einen Presseausweis erhalten können, ihre Titel und Quoten, die bei der Beantragung zu verlangenden Unterlagen, die Sachverhalte in denen die Presseausweise entwertet und/oder zurückgegeben werden, sowie das Verfahren zum Arbeits- und Entscheidungsprozess der Presseausweiskommission und die Grundlagen.

Es wurde festgestellt, dass die Presseausweise ein offizielles Ausweisdokument sind, das von der Direktion für Kommunikation ausgestellt und von allen offiziellen und privaten Institutionen akzeptiert wird, und die Arten von Ausweisen sind „Dienstlicher Presseausweis“, „Ständiger Presseausweis“, „Temporärer Presseausweis“. “, „Kostenloser Presseausweis“ und „Er wurde als „Dauerpresseausweis“ geführt.

In der Verordnung wurde darauf hingewiesen, dass die Gültigkeitsdauer des Presseausweises 10 Jahre beträgt und dass diejenigen, die einen Ausweis ausstellen, der in Art, Anordnung, Form und Farbe dem von der Direktion für Kommunikation ausgestellten Presseausweis ähnelt, archiviert werden mit der Generalstaatsanwaltschaft.
Mit der Verordnung wurde die Presseausweisverordnung vom 13. Dezember 2018 aufgehoben.

Zum vollständigen Text der Presseausweisverordnung klicken Sie hier.