Antrag auf Schuldenkonsolidierung und Zahlungsfrist für die erste Rate verlängert

Antrag auf Schuldenkonsolidierung und Zahlungsfrist für die erste Rate verlängert
Antrag auf Schuldenkonsolidierung und Zahlungsfrist für die erste Rate verlängert

Die Antragsfrist für die Umschuldung der Schulden beim Staat, die am 30. Mai ausläuft, wurde bis zum 30. Juni verlängert, und die erste Ratenzahlungsfrist für die Schulden wurde bis zum 30. Juli verlängert.

Laut dem im Amtsblatt veröffentlichten Präsidialerlass wurde die Frist für den Umstrukturierungsantrag, die Benachrichtigung und die Erklärung der Schulden gegenüber dem Staat, die am 31. Mai ausläuft, bis zum 30. Juni verlängert.

Für die ersten Raten- und Vorauszahlungstermine wurde der letzte Zahlungstermin auf den 31. Juli festgelegt und eine Nachfrist gewährt.

Was deckt die Verordnung ab?

In der Verordnung sind auch alle Steuern, Prämien, Verkehrs-, Militärdienst-, Bevölkerungs-, Brücken-, Autobahngebühren und Bußgelder, Verwaltungsstrafen, Studentendarlehensschulden und Unterstützungsprämienschulden, die nie in der Konfigurationsverordnung enthalten waren, in den Geltungsbereich einbezogen der Verordnung.