Direktion für Einwanderungsmanagement rekrutiert 382 Arbeitskräfte

Das Innenministerium, Direktion für Einwanderungsmanagement, hat eine dauerhafte Stellenausschreibung veröffentlicht! In Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Arbeitsgesetzes Nr. 4857 und der Verordnung über die Verfahren und Grundsätze, die bei der Einstellung von Arbeitnehmern für öffentliche Einrichtungen und Organisationen anzuwenden sind, wird Personal über die türkische Arbeitsagentur (İŞKUR) für die Dauerarbeitsplätze rekrutiert, deren Die Verteilung ist in der folgenden Tabelle aufgeführt und soll unter der Leitung unserer Präsidentschaft, der Provinzdirektion für Migrationsmanagement in Istanbul, eingesetzt werden.

ANTRAGSFORMULAR, ORT UND DATUM

Bewerbungen werden online über die türkische Arbeitsagentur (İŞKUR) (esube.iskur.gov.tr) zwischen dem 22 und dem 04 eingereicht. Bewerbungen, die persönlich, per Post oder E-Mail eingereicht werden, werden nicht akzeptiert.

ZEICHNUNGSOPERATIONEN

Die Auslosung der Kandidaten auf der von der türkischen Arbeitsagentur (İŞKUR) übermittelten Liste findet am 08 um 05:2024 Uhr im Versammlungssaal der Istanbuler Provinzdirektion für Einwanderungsmanagement (Hırka-i Şerif Mahallesi Adnan Menderes Bulvarı Nr : 10 Fatih Es wird in Anwesenheit eines Notars in /Istanbul abgehalten. Sollte sich dieser festgelegte Termin ändern, wird der neue Ziehungstermin auf der Website der Direktion für Migrationsmanagement bekannt gegeben. Unter allen Bewerbern werden die 30-fache Anzahl offener Stellen und die gleiche Anzahl Ersatzkandidaten ausgelost. Die ausgewählten Kandidaten werden auf der Website der Direktion für Einwanderungsmanagement (www.goc.gov.tr) bekannt gegeben und es erfolgt keine gesonderte schriftliche Benachrichtigung der Kandidaten. Zur mündlichen Prüfung werden Kandidaten zugelassen, die durch das Losverfahren ermittelt werden und die Bewerbungsvoraussetzungen erfüllen. Die Bewerber haben die Möglichkeit, an der Verlosung teilzunehmen, die in Anwesenheit eines Notars stattfindet.

DOKUMENTLIEFERVERFAHREN

Die von den durch die Auslosung als Haupt- und Reservekandidaten ermittelten Kandidaten anzufordernden Dokumente sowie Ort und Datum der Zustellung der Dokumente werden auf der Website unserer Präsidentschaft (www.goc.gov) bekannt gegeben .tr).

Mündliche und praktische Prüfungsabläufe

1) Der Prüfungsort und die Prüfungstermine der Kandidaten, bei denen nach Prüfung der eingereichten Unterlagen festgestellt wird, dass sie die festgelegten Bedingungen erfüllen und die zur Teilnahme an den mündlichen und praktischen Prüfungen berechtigt sind, werden auf der Website des Directorate of Immigration Management (www.goc.com) bekannt gegeben .gov.tr). Es erfolgt keine schriftliche Benachrichtigung der Kandidaten.

2) Die mündliche Prüfung wird durchgeführt, um die beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten der Kandidaten im Dienstleistungsbereich sowie die von ihnen zu verantwortenden beruflichen Kompetenzen und entsprechend ihrem Bildungsniveau zu messen.

3) Die praktische Prüfung wird für die Fahrerposition abgehalten, und die praktische Prüfung wird am Fahrzeug abgehalten, um die Fahrfähigkeiten, das Fahrkönnen und die Kenntnisse des Fahrerberufs der Kandidaten zu messen.

4) Um in der praktischen Prüfung als bestanden zu gelten, muss das arithmetische Mittel der zu vergebenden Punkte aus 100 vollen Punkten mindestens 60 Punkte betragen. Alle Kandidaten, die die praktische Prüfung erfolgreich bestehen, werden zur mündlichen Prüfung eingeladen.

5) Die mündliche Prüfungsnote wird aus dem arithmetischen Mittel der vom Vorsitzenden und den Mitgliedern des Prüfungsausschusses getrennt abgegebenen Noten ermittelt. In der mündlichen Prüfung werden alle Kandidaten mit 100 (einhundert) vollen Punkten bewertet. Die angegebene Punktzahl wird als Grundlage für die Ernennung und das Erfolgsranking des Kandidaten verwendet. Um in der mündlichen Prüfung erfolgreich zu sein, müssen mindestens 60 (sechzig) Punkte erreicht werden.

Bei Gleichheit der Erfolgspunkte bzw. Basierend auf dem Bildungsniveau des Bewerbers zum Zeitpunkt der Bewerbung wird die Erfolgsbewertung ausgehend von der höchsten Punktzahl ermittelt, wobei diejenigen bevorzugt werden, die eine höhere Ausbildung abgeschlossen haben, oder bei gleichem Bildungsniveau diejenigen mit einem höheren Abschluss Punktzahl.

Der Prüfungsausschuss bestimmt ausgehend von der Kandidatin oder dem Kandidaten mit der höchsten Erfolgspunktzahl die Hauptkandidaten und so viele Ersatzkandidaten wie die Zahl der ausgeschriebenen Stellen.

6) Kandidaten, die als Haupt- und Ersatzkandidat die mündlichen und praktischen Prüfungen erfolgreich abgelegt haben; Es wird auf der Website der Direktion für Einwanderungsmanagement (www.goc.gov.tr) bekannt gegeben, sodass jeder Kandidat seine eigenen Ergebnisse sehen kann. Es erfolgt keine gesonderte schriftliche Benachrichtigung der Kandidaten. Kandidaten, die zur mündlichen und praktischen Prüfung berechtigt sind, die Prüfung jedoch nicht zum angekündigten Prüfungstermin ablegen, verlieren ihren Prüfungsanspruch.

E) Einspruch gegen Prüfungsergebnisse

Kandidaten können innerhalb von 5 (fünf) Werktagen nach Bekanntgabe der Ergebnisse der mündlichen und praktischen Prüfung Einspruch beim Prüfungsausschuss einlegen. Über die erhobenen Einwände entscheidet der Prüfungsausschuss innerhalb von 5 (fünf) Werktagen nach Eingang beim Prüfungsausschuss. Die endgültige Entscheidung wird dem Einsprechenden schriftlich mitgeteilt. Petitionen ohne TR-ID-Nummer, Vor- und Nachname, Unterschrift und Adresse, per Fax oder E-Mail eingereichte Einsprüche sowie nach Ablauf der Frist eingereichte Einsprüche werden nicht berücksichtigt.

BESTELLUNGSVERFAHREN

1) Kandidaten, die zur Ernennung berechtigt sind, müssen die von der Direktion für Einwanderungsverwaltung angeforderten Unterlagen bis zu dem später festzulegenden Datum persönlich oder per Post einreichen.

2) Die Ernennten müssen ihre Tätigkeit innerhalb von 15 (fünfzehn) Tagen nach Bekanntgabe der Ernennungsgenehmigung aufnehmen.

3) Wer auf sein Recht auf Ernennung verzichtet und wer die erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, wird nicht ernannt. Die Ernennungen derjenigen, die ernannt wurden und ihre Tätigkeit nicht innerhalb von 15 (fünfzehn) Tagen nach Bekanntgabe der Ernennungsgenehmigung ohne rechtlichen Grund antreten, werden annulliert. Die Verträge der Beschäftigten werden gekündigt, wenn sich später herausstellt, dass sie die erforderlichen Bedingungen nicht erfüllen.

4) Für Arbeitnehmer, die eingestellt werden und ihre Arbeit aufnehmen, gilt eine zweimonatige Probezeit. Der Arbeitsvertrag von Arbeitnehmern, die am Ende der Probezeit ausfallen, wird ohne Kündigungsfrist und ohne Entschädigung gekündigt.

5) Auf die infolge Nichtbesetzung aus den oben genannten Gründen, Annullierung von Ernennungen oder Tod und Vertragsbeendigung vakanten oder vakanten Stellen können nach der Reihenfolge der Erfolgsliste Berufungen aus den Reserven vorgenommen werden, höchstens jedoch a Zeitraum von einem Jahr ab dem Datum der Festlegung der Erfolgsrangliste bis zur Bekanntgabe der anschließenden Prüfung für dieselben Positionen. Andere als diese können keine Rechte geltend machen.

G) SONSTIGE ANGELEGENHEITEN

1) Es wird davon ausgegangen, dass die Kandidaten den Schichtarbeitsplan akzeptiert haben und es keine Hindernisse für die Arbeit im Schichtdienst geben sollte.

2) Die Prüfungen derjenigen, bei denen festgestellt wird, dass sie während der Bewerbung und des Verfahrens falsche Angaben gemacht haben, werden als ungültig erachtet und ihre Termine werden nicht vergeben, und selbst wenn ihre Termine vergeben werden, werden sie abgesagt. Gegen diese Personen wird eine Strafanzeige bei der Generalstaatsanwaltschaft eingereicht, um die einschlägigen Bestimmungen des türkischen Strafgesetzbuchs anzuwenden.

3) Informationen, die den Kandidaten in allen Phasen dieser Prüfung, von der Bewerbung bis zur Einstellung, zur Verfügung gestellt werden müssen, und die Ergebnisse der mündlichen Prüfung werden auf der Website der Präsidentschaft (www.goc.gov.tr) bekannt gegeben, damit jeder Kandidat dies tun kann seine/ihre eigenen Ergebnisse sehen.