Mehrwertsteuerverordnung im Amtsblatt

Mit der Verordnung wurde der Mehrwertsteuersatz für Lebensmittel und Getränke, die von Unternehmen wie Restaurants, Cafés und Konditoreien zubereitet und serviert werden, sowie für die Produkte, die sie von außerhalb beziehen und verkaufen, von 8 Prozent auf 10 Prozent erhöht.

Für alkoholische Getränke wurde dieser Satz von 18 Prozent auf 20 Prozent erhöht.

In diesem Rahmen werden auch Umsätze dieser Unternehmen per Telefon, Online-Bestellung oder Abholung ausgewertet.

In den Anwendungsbereich der Verordnung fallen auch Verkäufe, die in Unternehmen getätigt werden, die ihren Kunden Lebensmittel- und Getränkedienstleistungen anbieten, obwohl sie keine Lizenz für Lebensmittel- und Getränkedienstleistungen besitzen.

Das Kommuniqué tritt am 1. Mai in Kraft.