Das Kommuniqué des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft zum türkischen Lebensmittelkodex für Bienenprodukte trat nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.
In dem Kommuniqué wurden auch die Produkteigenschaften festgelegt, die Gelée Royale und Gelée Royale in Pulverform, rohes Propolis und Propolis, Bienenpollen, getrocknete Bienenpollen und Bienenbrot haben sollten. Daher dürfen Produkten wie Gelée Royale, Gelée Royale in Pulverform, Bienenpollen, getrockneten Bienenpollen und Bienenbrot keine Fremdstoffe zugesetzt werden.
Es gelten die Bestimmungen der einschlägigen Vorschriften des türkischen Lebensmittelkodex zu Kontaminanten, Pestizidrückständen und Tierarzneimittelrückständen in Bienenprodukten.
Aromen und Lebensmittelzutaten mit geschmacksgebenden Eigenschaften dürfen in den betreffenden Produkten nicht verwendet werden.
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