Wichtige Verordnung zu Bienenprodukten

Das Kommuniqué des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft zum türkischen Lebensmittelkodex für Bienenprodukte trat nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

Unter Communiqué versteht man die Herstellung, Zubereitung, Verarbeitung, Konservierung, Lagerung und den Transport von Bienenprodukten wie Bienenbrot, Bienenpollen, Gelée Royale, rohem Propolis, Propolis, pulverisiertem Gelée Royale und getrockneten Pollen, die als Lebensmittel bzw. auf dem Markt angeboten werden Nahrungsergänzungsmittel technisch und hygienisch sowie Fragen des Inverkehrbringens geregelt.

In dem Kommuniqué wurden auch die Produkteigenschaften festgelegt, die Gelée Royale und Gelée Royale in Pulverform, rohes Propolis und Propolis, Bienenpollen, getrocknete Bienenpollen und Bienenbrot haben sollten. Daher dürfen Produkten wie Gelée Royale, Gelée Royale in Pulverform, Bienenpollen, getrockneten Bienenpollen und Bienenbrot keine Fremdstoffe zugesetzt werden.

Es gelten die Bestimmungen der einschlägigen Vorschriften des türkischen Lebensmittelkodex zu Kontaminanten, Pestizidrückständen und Tierarzneimittelrückständen in Bienenprodukten.

Aromen und Lebensmittelzutaten mit geschmacksgebenden Eigenschaften dürfen in den betreffenden Produkten nicht verwendet werden.

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