Erklärungs- und Zahlungsfristen der Institutionen verlängert

Den Informationen auf der offiziellen Website der Finanzverwaltung zufolge gelten die Einreichungsfristen für die „Körperschaftssteuer“-Erklärungen für den Abrechnungszeitraum 30, die bis zum 2023. April eingereicht werden müssen, sowie die Zahlungsfristen für die aufgelaufenen Steuern Diese Erklärungen wurden bis zum 6. Mai verlängert.

Bis zum gleichen Datum können auch „Form Ba“- und „Form Bs“-Meldungen für den Zeitraum 30/März eingereicht werden, die bis zum 2024. April eingereicht werden müssen.

In der Zwischenzeit können bis zum Ende „elektronische Ledger-Zertifikate“ hochgeladen werden, die innerhalb des gleichen Zeitraums wie der Erstellungs- und Unterzeichnungszeitraum von E-Ledgern, die bis zum 30. April erstellt und unterzeichnet werden müssen, in das Informationstechnologiesystem der Steuerverwaltung hochgeladen werden müssen vom 10. Mai.

Darüber hinaus wurde die Situation höherer Gewalt, die für Steuerzahler in Adıyaman, Hatay, Kahramanmaraş und Malatya sowie in den Bezirken İslahiye und Nurdağı in Gaziantep, in denen die Situation höherer Gewalt weiterhin besteht, am 30. April enden sollte, zum „letzten Mal“ bis zum 31. August verlängert ".