„Kommuniqué über Schutzmaßnahmen bei der Einfuhr“ aus Trade im Amtsblatt

Das „Kommuniqué über Schutzmaßnahmen bei der Einfuhr“ des Handelsministeriums wurde heute im Amtsblatt veröffentlicht.

Dem Kommuniqué zufolge gelten die Verfahren und Grundsätze für die Einleitung einer Untersuchung auf den Antrag inländischer Hersteller auf Verlängerung der Schutzmaßnahme im Rahmen des Beschlusses über die Anwendung von Schutzmaßnahmen bei Polyesterfaserimporten, der in Kraft getreten ist Durch den Präsidialerlass wurden die Verfahren und Grundsätze der durchzuführenden Untersuchung festgelegt.

Bezüglich des gestellten Antrags hat das Board of Evaluation of Safeguard Measures in Import, für die Einfuhr von Polyesterfasern, definiert als „Polyester“, klassifiziert unter 8 GTIP, im Rahmen der Bestimmungen der Verordnung über Schutzmaßnahmen bei der Einfuhr ( Verordnung), veröffentlicht im Amtsblatt vom 2004. Juni 25486 mit der Nummer 5503.20.00.00.00. Es wird betont, dass die an der Sitzung teilnehmenden Mitglieder einstimmig beschlossen haben, eine Schutzmaßnahmenuntersuchung einzuleiten, um festzustellen, ob die geltende Schutzmaßnahme weiterhin erforderlich ist, um schwerwiegende Schäden zu verhindern oder zu beseitigen und die aktuellen Vorsichtsmaßnahmen zu überprüfen, um die Anpassung inländischer Hersteller an die Marktbedingungen im Detail zu untersuchen. Es wurden auch Fragen wie die Präsentation von Informationen und das Anhören relevanter Parteien festgelegt.

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