Verordnung über die Zulassung von Schienenfahrzeugen

Regelung für die Zulassung von Schienenfahrzeugen: Bei Umbauten oder Typwechseln von Schienenfahrzeugen und den für die Instandhaltung Verantwortlichen wird für die Verlängerung der Zulassung keine Gebühr erhoben.
Die Verordnung des Ministeriums für Verkehr, maritime Angelegenheiten und Kommunikation zur Änderung der Verordnung über die Genehmigung von Schienenfahrzeugen und Hauptteilen über die Typgenehmigung und die Verordnung über die Änderung der Verordnung über die Registrierung und Versicherung von Schienenfahrzeugen sind nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft getreten.
Dementsprechend genehmigt, sind die zugewiesene Genehmigung und die unabhängige Sicherheitsorganisation bis zur Veröffentlichung der Rechtsvorschriften zu den in der Liste enthaltenen Regeln und Verfahren benannte Stellen, die von der Europäischen Eisenbahnagentur veröffentlicht wurden, die Organisation genehmigt haben, die Büros in der Türkei errichtet oder repräsentativ gemacht hat, und als beauftragter Anbieter an Konformitätsbewertungsaktivitäten teilnehmen dürfen.
Andererseits werden im Falle von Änderungen des Eigentümers und der Person oder Organisation, die berechtigt sind, 25 Tausend Pfund für Zuggarnituren, 5 Tausend Pfund für Zugfahrzeuge, 500 Pfund für Zugfahrzeuge, 500 Pfund für Straßen- / Einrichtungsreparaturen, Wartungs- und Kontrollfahrzeuge zu zahlen. . Bei Umbauten oder Typwechseln der Schienenfahrzeuge und der Organisation / Einheit, die für Wartungsänderungen verantwortlich ist, wird bei der Erneuerung der Registrierung keine Gebühr erhoben.
Republik Türkei Staatsbahn (TCDD), die Zulassungsgebühr ist nach dem 24. Januar 2011 eingegangen. Das Unternehmen hat einen Triebwagen verabschiedet. Für den Zulassungsprozess wird keine Gebühr erhoben.
DASS DIE VERORDNUNG IM AMTSBLATT VON 28.10.2016 VERÖFFENTLICHT WURDE
Vom Ministerium für Verkehr, Maritime Angelegenheiten und Kommunikation:
VERORDNUNG ÜBER DIE ÄNDERUNG DER EISENBAHNFAHRZEUG-REGISTRIERUNG UND DER REGISTRIERUNGSVERORDNUNG
Artikel 1 Absatz 6 der im Amtsblatt vom 16 / 7 / 2015 / 29418 veröffentlichten Verordnung über die Registrierung und Registrierung von Schienenfahrzeugen wurde wie folgt geändert.
X (6) Bei der Erneuerung der Registrierung wird die in Anhang-1 angegebene Gebühr in den unter Buchstabe a genannten Fällen erhoben. (b) und (c).
ARTIKEL 2 - Anhang-4 im Anhang derselben Verordnung wurde wie im Anhang geändert.
ARTIKEL 3 - Die folgenden vorläufigen Artikel wurden derselben Verordnung hinzugefügt.
„Zulassung der benannten Stelle, der benannten Stelle und der unabhängigen Sicherheitsorganisation
VORLÄUFIGER ARTIKEL 7
(1) Benannte Stelle, ernannt Organisationen und unabhängige Sicherheitsorganisation autorisierten Grundsätze und Verfahren, bis durch das Ministerium Rechtsvorschriften über die Europäische Kommission veröffentlicht, veröffentlicht von 2008 / 57 durch die EG-Richtlinien festgelegt und ist in der zugelassenen Anbieter Liste von der Europäischen Eisenbahnagentur, gegründet oder in der Türkei veröffentlicht gelegen Benannte Stellen mit der Repräsentanz dürfen Konformitätsbewertungstätigkeiten als zugelassene und benannte Stellen gemäß den in dieser Verordnung festgelegten einschlägigen technischen Rechtsvorschriften durchführen.
(2) Die Verfahren und Grundsätze für die Zulassung der benannten Stelle, der benannten Stelle und der unabhängigen Sicherheitsstelle werden für die Zertifizierung der unabhängigen Sicherheitsstelle im Registrierungs- und Registrierungsverfahren für Schienenfahrzeuge erst nach Veröffentlichung durch das Ministerium eingeholt.
Übergangsprozess
VORLÄUFIGER ARTIKEL 8
(1) TCDD erhebt keine Gebühren für die Registrierung von Schienenfahrzeugen, die nach der Registrierungsgebühr nach 24 / 1 / 2011 akzeptiert wurden. “
ARTIKEL 4 - Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.
ARTIKEL 5 - Die Bestimmungen dieser Verordnung werden vom Minister für Verkehr, Seeverkehr und Kommunikation ausgeführt.

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