Reisebeschränkung in 15 Städten beendet

Die Reisebeschränkung in der Provinz ist beendet
Die Reisebeschränkung in der Provinz ist beendet

Das Innenministerium sandte den 81 Gouvernements ein Rundschreiben über die Einreise- / Ausreisebeschränkung für die Stadt.

Im Rundschreiben sind im Rahmen neuer Arten von Coronavirus-Maßnahmen alle Ein- und Ausgänge auf dem Land-, Luft- und Seeweg in 30 Provinzen und in der Provinz Zonguldak auf 15 Tage begrenzt, um soziale Isolation durch Verringerung der sozialen Mobilität und des menschlichen Kontakts zu gewährleisten. Die Dauer dieser Einschränkung beträgt Ankara, Balıkesir, Bursa. Es wurde daran erinnert, dass es am Mittwoch, dem 3. Juni, in den Provinzen Eskişehir, Gaziantep, Istanbul, Izmir, Kayseri, Kocaeli, Konya, Manisa, Sakarya, Samsun, Van und Zonguldak bis 24.00:XNUMX Uhr verlängert wurde.

Beendigung der Reisebeschränkung im Präsidialkabinett, die am Donnerstag, 28. Mai, unter der Präsidentschaft von Präsident Recep Tayyip Erdogan und in 14 Städten im Metropolenstatus stattfand, und in Zonguldak nach 31 Uhr am Sonntag, 24.00. Mai; Es wurde festgestellt, dass die Ticketprobleme nach Erhalt des Codes über den Antrag von Hayat Eve Sığar (HEPP) für Reisen mit öffentlichen Intercity-Verkehrsmitteln (Flugzeug, Zug, Bus usw.) bewertet wurden.

Als Ergebnis der Bewertungen;

1- Die Verpflichtung zur Erlangung einer Reisegenehmigungsbescheinigung für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus, Flugzeug) wurde abgeschafft. Das Ticket wird ausgestellt, nachdem der Code über den Antrag von Hayat Eve Sığar (HEPP) für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Flugzeug, Zug, Bus usw.) eingegangen ist.

2- Einreise- und Ausreisebeschränkungen für Städte in 15 Provinzen, darunter die Provinzen Ankara, Balıkesir, Bursa, Eskişehir, Gaziantep, Istanbul, Izmir, Kayseri, Kocaeli, Konya, Manisa, Sakarya, Samsun, Van und Zonguldak mit Metropolenstatus. Es wird nach 31 Uhr beendet.

3- Unsere Bürger, die 65 Jahre und älter sind, verfügen weiterhin über eine Reisegenehmigungsbescheinigung und können auf eine Art und Weise reisen, sofern sie nicht aus den Provinzen zurückkehren, in die sie mindestens einen Monat lang reisen werden.

4- Kinder unter 18 Jahren und unter Ausgangssperre sowie Jugendliche können ohne Erteilung einer Reisegenehmigung in die Stadt ein- und ausreisen, sofern die Eltern / Erziehungsberechtigten bei ihnen anwesend sind (mit Ausnahme unserer Bürger ab 65 Jahren, die Eltern / Erziehungsberechtigte sind).

Bürger, die die getroffenen Entscheidungen nicht einhalten, werden gemäß Artikel 282 des Allgemeinen Sanitärgesetzes mit Geldbußen belegt. Entsprechend der Bedingung des Widerspruchs werden die erforderlichen Verfahren in Übereinstimmung mit den einschlägigen Artikeln des Gesetzes eingeleitet und die erforderlichen Gerichtsverfahren im Rahmen von Artikel 195 des türkischen Strafgesetzbuchs in Bezug auf das kriminelle Verhalten eingeleitet.

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