Wer muss e-Ledger im Jahr 2022 verwenden?

Wer muss E-Ledger im Jahr verwenden
Wer muss E-Ledger im Jahr verwenden

Die e-Ledger-Anwendung ist die Erstellung der Journale und Hauptbücher der Unternehmen in elektronischer Umgebung und deren Zertifikate werden erstellt und an das System der Finanzverwaltung (GİB) gesendet. Mit anderen Worten, Notizbücher werden elektronisch statt auf Papier als e-Ledger erstellt und versendet. Alle Unternehmen mit einem Umsatz von 2020 Millionen TL oder mehr im Jahr 5, Steuerpflichtige, die 2021 in die E-Rechnungsanwendung aufgenommen werden müssen, und Steuerzahler, die 2021 die Anforderung einer unabhängigen Prüfung erfüllen, müssen auf e . umstellen -Hauptbuch am 1. Januar 2022.

Gesundheitsdienstleister, die einen Vertrag mit der Sozialversicherungsanstalt (SGK) abgeschlossen haben, und alle Steuerpflichtigen, die medizinische Hilfsgüter und Arzneimittel, Wirkstoffe liefern (Krankenhaus, Ärztehäuser, Zweigstellen, Dialysezentren, andere vom Gesundheitsministerium zugelassene spezialisierte Behandlungszentren) , Diagnose-, Untersuchungs- und Bildgebungszentren , Labore, Apotheken, Medizinprodukte- und Materiallieferanten, Optiker, Hörzentren, Spas, Apothekenlager, private juristische Personen, die Humanarzneimittel anbieten und/oder herstellen und deren nicht rechtsfähige Zweigniederlassungen) ab Juli dieses Jahres (Juli 2021) - Sie haben auf die Rechnungsanwendung umgestellt und diese Unternehmen werden im Januar 2022 gezwungen sein, auf die e-Ledger-Anwendung umzustellen.

Unternehmen, die im neuen Jahr e-Ledger-Steuerzahler werden, sollten zunächst prüfen, ob die von ihnen verwendeten Buchhaltungsprogramme für e-Ledger geeignet sind, und wenn sie planen, mit einem privaten Integrator zusammenzuarbeiten, sollten sie dies schnellstmöglich vorbereiten. Steuerpflichtige, die trotz e-Ledger-Anforderung nicht auf die e-Ledger-Anwendung wechseln, werden strafrechtlich nach dem Steuerverfahrensgesetz (VUK) verhängt.

Finanzberater erstellen in der Regel e-Ledger.

Unternehmen, die ihre Buchhaltungstransaktionen mit eigenem Personal durchführen, erstellen ihre e-Ledger intern mit dem von ihnen verwendeten Buchhaltungsprogramm. Auf der anderen Seite führen die Finanzberater der Unternehmen, die externe Unterstützung für buchhalterische Transaktionen erhalten, e-Ledger-Transaktionen durch. Fast 80% der derzeit erstellten e-Ledger werden von Finanzberatern erstellt und an die Revenue Administration (GIB) gesendet.

Nicht nur Unternehmen, die die e-Ledger-Anwendung nutzen müssen, sondern auch Unternehmen, die die zeit- und arbeitsaufwendigen Prozesse loswerden wollen, wechseln auf freiwilliger Basis auf e-Ledger. Die e-Ledger-Anwendung bietet Unternehmen mit ihrer Struktur, die vollständig den gesetzlichen Vorschriften entspricht und entsprechend den sich ändernden Vorschriften aktualisiert wird, Effizienz. Dank des e-Ledgers können Unternehmen ihre Bücher elektronisch speichern, archivieren und praktisch und schnell an die Finanzverwaltung senden. Ein weiteres Problem ist, dass Papierbücher zu Jahresbeginn notariell beglaubigt werden müssen und mit der e-Ledger-Anwendung entfallen Notarkosten.

Compliance im e-Ledger-Prozess BACKUP-Unterstützung

UyuYEDEK behält die primäre Kopie des erstellten e-Ledgers und sendet den sekundären Speicher automatisch an die Finanzverwaltung. Bekanntlich sind Unternehmen ab Anfang 2020 verpflichtet, ihre e-Ledger-Aufzeichnungen zur Zweitspeicherung an die Finanzverwaltung zu senden. In der Vergangenheit gab es keine solche Verpflichtung, nur die Zertifikate wurden in der RA aufbewahrt und es lag in der Verantwortung des Unternehmens, die e-Ledger zu führen. Ab 2020 hat sich die Praxis jedoch geändert. Dank des seit 2020 angebotenen UyumYEDEK-Dienstes von Uyumsoft können steuerpflichtige Unternehmen den Sekundärspeicher ihrer e-Ledger auf Knopfdruck automatisch an das RA-System senden.

Nicht nur das e-Ledger, sondern auch andere Daten können in UyuYEDEK gesichert werden.

UyuBay ist nicht nur eine Lösung, die die primäre Kopie des e-Ledgers behält und den sekundären Speicher automatisch an die Finanzverwaltung sendet. Auf Wunsch können Unternehmen hier auch ihre sonstigen kaufmännischen Daten sichern. Für Unternehmen wird von Uyumsoft ein Backup-Bereich erstellt, in dem sie ihre wichtigen Daten sichern können. So können sie ihre wichtigen Dokumente sicher aufbewahren und von überall darauf zugreifen.

Schreiben Sie den ersten Kommentar

Hinterlasse eine Antwort

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


*