Der Präsidialbeschluss über die Befreiung von der Visumpflicht für Bürger der Republik Polen, die im Besitz von Personalausweisen für touristische Zwecke und Transitpässen für die Türkei sind, wurde im Amtsblatt veröffentlicht.
Gemäß der mit der Unterschrift von Präsident Recep Tayyip Erdoğan veröffentlichten Entscheidung wird den Bürgern der Republik Polen die Befreiung von der Visumpflicht für ihre touristischen Reisen und Transitpässe mit einer maximalen Aufenthaltsdauer von 180 Tagen pro 90 Tage in die Türkei gewährt .
Die genannte Entscheidung wurde gemäß Artikel 6458 des Gesetzes über Ausländer und internationalen Schutz Nr. 18 getroffen.
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