TCDD-Personalbeförderungs- und Titeländerungsverordnung 2022

TCDD-Personalbeförderungs- und Titeländerungsverordnung
TCDD-Personalbeförderungs- und Titeländerungsverordnung 2022

Die Änderung der Verordnung über die Beförderung und den Titelwechsel des Personals der Generaldirektion der Aktiengesellschaft für Eisenbahnverkehr der Republik Türkei wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

VORSCHRIFTEN

Transport der Republik Türkei Staatsbahnen Aktiengesellschaft Sitz der Gesellschaft:

VERORDNUNG ZUR ÄNDERUNG DER VERORDNUNG ÜBER DEN AUFSTIEG UND DIE TITELÄNDERUNG DES PERSONALS DER GENERALDIREKTION DER GENERALDIREKTION DER TÜRKISCHEN REPUBLIK TÜRKISCHEN STAATSEISENBAHN TAŞIMACILIK ANONİM ŞİRKETİ

ARTIKEL 1- Artikel 23 der im Amtsblatt vom 11 unter der Nummer 2018 veröffentlichten Verordnung über die Beförderung des Personals der Generaldirektion der Staatsbahngesellschaft der Republik Türkei für den Transport von Eisenbahnen wurde wie folgt geändert.

„ARTIKEL 5 – (1) Die Kader und Positionen, die der Beförderung im Geltungsbereich dieser Verordnung unterliegen, sind wie folgt:

a) Management Services Group;

1) Schutz- und Sicherheitsmanager, Manager, Service Manager, Assistant Service Manager, Filialleiter,

2) Stellvertretender Direktor für Schutz und Sicherheit, Stellvertretender Direktor,

3) Chef, Feuerwehrchef, Wach- und Sicherheitschef, Chef, Zugchef,

b) Rechtsdienstleistungsgruppe;

1) Rechtsbeistand,

 

c) Gruppe Forschungs- und Planungsdienste;

1) Chefexperte, Berater, Zivilschutzexperte,

2) Spezialist,

ç) Gruppe Technische Dienste;

1) Chefingenieur,

2) Technischer Leiter,

3) Schulleiter,

4) Maschinist, YHT-Maschinist,

5) Cheftechniker, Inspektor, Wagenmeister,

 

d) Verwaltungsdienstleistungsgruppe;

1) Controller, Controller,

2) Basisteilnehmer, Teilnehmer,

3) Lagerschatzmeister, Hauptangestellter, Chefangestellter, Computeroperator, Kassenangestellter, Schaffner, Schutz- und Sicherheitsbeauftragter, Logistiker, Angestellter, Zeitnehmer, Sekretärin, Fahrer, Fahrdienstleiter, Datenaufbereitungs- und Kontrolloperator, Kassierer, Speise- und Bettenwart persönliche Servicekraft,

e) IT-Gruppe;

1) Analyzer,

2) Programmiererassistent,

 

f) Hilfsdienstgruppe;

Koch, Koch, Händler, Diener, Feuerwehrmann.

(2) Von der Umbenennung betroffene Mitarbeiter und Stellen sind: Rechtsanwalt, Statistiker, Chemiker, Ingenieur, Architekt, Übersetzer, Lehrer, Programmierer, Psychologe, Stadtplaner, Techniker, Techniker, Waggontechniker.“

ARTIKEL 2- Unterabsatz (6) von Unterabsatz (a) des ersten Absatzes von Artikel 2 derselben Verordnung wurde aufgehoben.

ARTIKEL 3- 8 derselben Verordnung wird wie folgt geändert:

„ARTIKEL 8- (1) Die folgenden Bedingungen werden für Berufungen angestrebt, die nicht direkt mit dem Zentrum verbunden sind und vorbehaltlich einer Prüfung durch Beförderung erfolgen:

 

a) Ernennung zum (administrativen) Filialleiter;

1) Absolvent der Fakultät oder mindestens vier Jahre College.

2) Mindestens zwei Jahre in einer der Positionen des stellvertretenden Managers, Experten oder mindestens vier Jahre in einer der Positionen des Chief Controller, Chief Repartitor, Controller, Chief,

b) zum (technischen) Personal des Filialleiters zu ernennen;

1) Absolventen von Computer-, Schienenfahrzeug-, Elektro-, Elektronik-, Elektroelektronik-, Industrie-, Energiesystem-, Karten-, Bau-, Statistik-, Geologie-, Chemie-, Maschinen-, Mechatronik-, Metallurgie-, Eisenbahnsystem-Fakultäten oder vierjährigen Hochschulen,

2) Mindestens zwei Jahre in einer der Positionen des stellvertretenden Managers, Experten oder mindestens vier Jahre in einer der Positionen des Chief Controllers, Controllers, Analysten, Statistikers, Chemikers, Architekten, Ingenieurs, Programmierers, technischen Leiters,

 

c) zum Expertenstab für Zivilschutz zu ernennen;

1) Absolvent der Fakultät oder mindestens vier Jahre College.

2) Amir, der mindestens zwei Jahre in einer der Hauptpositionen gedient hat,

ç) Ernennung zum stellvertretenden Geschäftsführer (stellvertretender Geschäftsführer der Zweigniederlassung, stellvertretender Geschäftsführer des Personenverkehrs, stellvertretender Geschäftsführer der Logistik);

1) Absolvent der Fakultät oder mindestens vier Jahre College.

2) Nach mindestens zweijähriger Tätigkeit in einer der Positionen des Chief Controllers, Controllers, Chief Repartitor, Spezialisten, Statistikers, Chemikers, Übersetzers, Lehrers, Programmierers, Chiefs, Chief Trains, Technical Chiefs,

d) zum Chefingenieur ernannt zu werden;

 

1) Nach mindestens sechsjähriger Tätigkeit als Ingenieur

e) Ernennung zum Chef (Lagerleiter, Büroleiter, Logistikleiter, Finanzleiter, Einkaufsleiter, Lagerverwaltungsleiter, Personalleiter, Cateringleiter, Leiter des Personenverkehrs);

1) Mindestens zwei Jahre Hochschulabschluss haben,

2) Mindestens sieben Jahre für zwei- oder dreijährige Hochschulabsolventen oder mindestens fünf Jahre für Fakultäts- oder vierjährige Hochschulabsolventen gedient haben,

3) Nach mindestens dreijähriger Tätigkeit in einer der Positionen als Repartitor, Lagerkämmerer, Mautangestellter, Logistiker, Angestellter, Zeitnehmer, Fahrdienstleiter, Kassierer,

f) zur Position des Feuerwehrmanns ernannt werden;

1) Mindestens zwei Jahre Hochschulabschluss haben,

 

2) Nachdem er mindestens sieben Jahre als Feuerwehrmann gedient hat,

g) der Analysatorposition zuzuordnen;

1) Abschluss in den Abteilungen für Informationssysteme der Fakultäten oder vierjährigen Hochschulen,

2) nach mindestens zweijähriger Tätigkeit als Programmierer (Expertenprogrammierer) oder nach mindestens vierjähriger Tätigkeit als Programmierer,

ğ) Ernennung zu den Positionen Kassierer, Schaffner, Beamter, Fahrer, Kassierer;

1) Als Absolvent einer mindestens gleichwertigen Schule

2) Mindestens fünf Jahre in einer der Positionen als Koch, Koch, Vertreiber und Bediensteter gearbeitet zu haben,

h) Ernennung zum Service Manager (Passagier) Personal;

 

1) Absolvent der Fakultät oder mindestens vier Jahre College.

2) Mindestens zwei Jahre in der Position des stellvertretenden Leiters (stellvertretender Stationsleiter, stellvertretender Filialleiter, stellvertretender Leiter des Personenverkehrs) oder mindestens vier Jahre in einer der Positionen des Chief Controller, Chief Repartitor, Controller, Chief ( Chef des Fahrgastdienstes),

ı) Ernennung zum stellvertretenden Dienstleiter (Passagier);

1) Absolvent der Fakultät oder mindestens vier Jahre College.

2) Nach mindestens dreijähriger Tätigkeit in einer der Positionen Chief Controller, Chief Repartitor, Controller, Station Chief, Station Chief, Engineer, Repartitor, Chief (Passagierdienstleiter),

i) Ernennung zum Manager (Personenverkehr);

1) Absolvent der Fakultät oder mindestens vier Jahre College.

 

2) Mindestens ein Jahr in einer der Positionen des stellvertretenden Leiters (Assistant Service Manager, Assistant Branch Manager) oder mindestens drei Jahre in einer der Positionen des Chief Controller, Chief Repartitor, Controller, Station Chief, Station Chef und Chef,

j) der Position des Fluglotsen (Fahrgastkontrolle) zuzuordnen;

1) Absolvent der Fakultät oder mindestens vier Jahre College.

2) nachdem er mindestens ein Jahr in der Position des Chefreferenten oder mindestens sieben Jahre in der Position des Repartitors gedient hat,

k) Ernennung zum Zugchef (Zugchef);

1) nach mindestens fünfjähriger Tätigkeit als Dirigent,

l) zum Personal des Servicemanagers (Logistik) zu ernennen;

1) Absolvent der Fakultät oder mindestens vier Jahre College.

2) mindestens zwei Jahre in einer der Positionen des stellvertretenden Managers, Experten oder mindestens vier Jahre in einer der Positionen des Chief Controller, Chief Repartitor, Controller, Station Chief, Station Chief und Chief (Logistics Chief) gearbeitet haben,

 

m) Ernennung zum stellvertretenden Serviceleiter (Logistik);

1) Absolvent der Fakultät oder mindestens vier Jahre College.

2) Nach mindestens einem Jahr in einer der Expertenpositionen oder mindestens drei Jahren in einer der Positionen des Chief Controller, Chief Repartitor, Controller, Station Chief, Station Chief, Engineer, Repartitor, Chief (Logistics Chief),

n) um zum Manager (Logistik) ernannt zu werden;

1) Absolvent der Fakultät oder mindestens vier Jahre College.

2) Nach mindestens einem Jahr in einer der Expertenpositionen oder mindestens drei Jahren in der Position des Chief Controller, Controller, Chief Repartitor, Chief (Logistics Chief),

o) der Position des Controllers (Logistikcontrollers) zuzuordnen;

1) Absolvent der Fakultät oder mindestens vier Jahre College.

2) nachdem er mindestens ein Jahr in der Position des Chefreferenten oder mindestens sieben Jahre in der Position des Repartitors gedient hat,

ö) zum Service Manager (Fahrzeugwartungspersonal) zu ernennen;

1) Absolvent der Fakultäten für Eisenbahnfahrzeuge, Elektrotechnik, Elektronik, Elektrotechnik, Energiesysteme, Industrie, Maschinenbau, Mechatronik, Metallurgie, Schienensysteme,

2) Mindestens zwei Jahre in einer der Positionen des stellvertretenden Managers, Experten oder mindestens vier Jahre in einer der Positionen des Chief Controller, Controller, Technical Chief, Engineer,

p) zum stellvertretenden Service-Manager (Fahrzeugwartungspersonal) zu ernennen;

1) Absolvent der Fakultäten für Eisenbahnfahrzeuge, Elektrotechnik, Elektronik, Elektroelektronik, Industrie, Energiesysteme, Maschinen, Mechatronik, Metallurgie, Schienensysteme,

 

2) Mindestens ein Jahr in einer der Positionen des stellvertretenden Managers, Experten oder mindestens drei Jahre in einer der Positionen des Chief Controller, Controller, Technical Chief, Engineer,

r) Ernennung zum Personal des Managers (Werkstattleiter für die Instandhaltung von Lokomotiven);

1) Absolventen der Abteilungen Schienenfahrzeuge, Elektrotechnik, Elektronik, Elektrotechnik, Industrie, Energiesysteme, Maschinenbau, Mechatronik, Metallurgie, Schienensysteme der technischen Fakultäten oder der vierjährigen Hochschulen,

2) Mindestens ein Jahr in einer der Positionen des stellvertretenden Managers, Experten oder mindestens zwei Jahre in einer der Positionen des Chief Controller, Controller, Technical Chief, Engineer,

3) Erfolgreich im Vorbereitungskurs für technische Mitarbeiter der Traktionsmittelstufe oder im Abschlusskurs für technische Mitarbeiter der Traktionsmittelstufe oder im Abschlusskurs für Traktionsmittelstufe sein,

s) Ernennung zum Personal des Managers (Lagerverwalters);

1) zum Absolventen der Fachbereiche Elektrotechnik, Elektronik, Elektroelektronik, Industrie, Energiesysteme, Mechatronik, Maschinenwesen, Metallurgie, Bahnsysteme von Ingenieurfakultäten oder Vierjahreskollegs,

2) Mindestens ein Jahr in einer der Positionen des stellvertretenden Managers, Experten oder mindestens zwei Jahre in einer der Positionen des Leiters der Steuerung, des Controllers, des technischen Leiters, des Ingenieurs oder mindestens sechs Jahre in der Position des Technikers ,

3) Erfolgreich im Vorbereitungskurs für technische Mitarbeiter der Traktionsmittelstufe oder im Abschlusskurs für technische Mitarbeiter der Traktionsmittelstufe oder im Abschlusskurs für Traktionsmittelstufe sein,

ş) Ernennung zum Direktor (Leiter der Wagenwartungswerkstatt);

1) Absolventen der Abteilungen Schienenfahrzeuge, Industrie, Elektrizität, Elektronik, Elektroelektronik, Energiesysteme, Maschinenbau, Metallurgie, Mechatronik, Schienensysteme der Fakultäten für Ingenieurwissenschaften oder der vierjährigen Hochschulen,

2) Mindestens ein Jahr in einer der Positionen des stellvertretenden Managers, Experten oder mindestens zwei Jahre in einer der Positionen des Leiters der Steuerung, des Controllers, des technischen Leiters, des Ingenieurs oder mindestens sechs Jahre in der Position des Technikers ,

3) Erfolgreich im Vorbereitungskurs für technische Mitarbeiter der Traktionsmittelstufe oder im Abschlusskurs für technische Mitarbeiter der Traktionsmittelstufe oder im Abschlusskurs für Traktionsmittelstufe sein,

t) zum stellvertretenden Direktor (stellvertretender Direktor der Wagenwartungswerkstatt) zu ernennen;

1) Absolventen der Abteilungen Industrie, Elektrotechnik, Elektronik, Elektrotechnik, Maschinenbau, Mechatronik, Metallurgie, Motorenbau, Automobiltechnik und Schienensysteme der technischen Fakultäten oder der vierjährigen Hochschulen,

2) Ingenieur, der mindestens zwei Jahre als technischer Leiter oder mindestens vier Jahre als Techniker tätig war

u) der Position des Controllers (Fahrzeugwartungscontrollers) zuzuordnen;

1) Mindestens neun Jahre lang eine technische Hochschulausbildung absolviert haben,

2) Erfolgreich im Vorbereitungskurs für technische Mitarbeiter der Traktionsmittelstufe oder im Abschlusskurs für technische Mitarbeiter der Traktionsmittelstufe oder im Abschlusskurs für Traktionsmittelstufe sein,

ü) Ernennung zum technischen Leiter (Lagerleiter);

 

1) Fakultäten oder mindestens zweijährige Hochschulen, Schienenfahrzeuge, Elektrotechnik, Elektronik, Maschinenbau, Mechatronik, Motoren, Schienensystemtechnik, Schienensystemmaschinentechnik, Schienensystemelektrotechnik und -elektronik, Schienensystemmechaniker mit Abschluss,

2) Mindestens vier Jahre in einer der Positionen des Chefingenieurs, Cheftechnikers, Maschinisten, Technikers, YHT-Mechanikers oder mindestens fünf Jahre in der Position des Technikers,

3) Erfolgreich im Vorbereitungskurs für technische Mitarbeiter der Traktionsmittelstufe oder im Abschlusskurs für technische Mitarbeiter der Traktionsmittelstufe oder im Abschlusskurs für Traktionsmittelstufe sein,

v) zum technischen Leiter (Wagendienstleiter) ernannt zu werden;

1) Fakultäten oder mindestens zweijährige Hochschulen, Schienenfahrzeuge, Elektrotechnik, Elektronik, Maschinenbau, Mechatronik, Motoren, Schienensystemtechnik, Schienensystemmaschinentechnik, Schienensystemelektrotechnik und -elektronik, Schienensystemmechaniker mit Abschluss,

2) nach mindestens vierjähriger Tätigkeit als Techniker, Wagenmeister oder mindestens fünfjähriger Tätigkeit als Inspektor, Wagenmeister,

y) Ernennung zum Chefingenieur;

1) als Maschinist oder YHT-Maschinist; mindestens zehn Jahre für Abiturienten und gleichwertige Absolventen und mindestens acht Jahre für Absolventen von Hochschulen oder Fakultäten,

z) Ernennung zum Oberwagen-Techniker;

1) Mindestens acht Jahre lang Absolventen von Eisenbahnfahrzeugen, Elektro- und Elektronikgeräten, Maschinen, Mechatronikgeräten, Motoren, Schienensystemtechnik, Schienensystemmaschinentechnik, Schienensystemelektrik und -elektronik, Abteilung Schienensystemmechanik,

2) Zwei- oder dreijährige Hochschulen für Schienenfahrzeuge, Elektrotechnik, Elektronik, Maschinenbau, Mechatronik, Motorenbau, Schienensystemtechnik, Schienensystemtechnik, Elektrotechnik und Elektronik, Abteilung Schienensystemmechanik für mindestens sechs Jahre .

3) Nach mindestens sechsjähriger Tätigkeit als Revisor oder Wagentechniker

aa) Ernennung zum Chief Technician;

1) Mindestens acht Jahre lang Absolventen von Eisenbahnfahrzeugen, Elektro- und Elektronikgeräten, Maschinen, Mechatronikgeräten, Motoren, Schienensystemtechnik, Schienensystemmaschinentechnik, Schienensystemelektrik und -elektronik, Abteilung Schienensystemmechanik,

2) Zwei- oder dreijährige Hochschulen für Schienenfahrzeuge, Elektrotechnik, Elektronik, Maschinenbau, Mechatronik, Motorenbau, Schienensystemtechnik, Schienensystemtechnik, Elektrotechnik und Elektronik, Abteilung Schienensystemmechanik für mindestens sechs Jahre .

3) Nach mindestens sechsjähriger Tätigkeit als Techniker

bb) in den Stab des Serviceleiters (Personal und Finanzen) zu berufen;

1) Absolvent der Fakultät oder mindestens vier Jahre College.

2) Nach mindestens zweijähriger Tätigkeit in einer der Positionen des stellvertretenden Zweigstellenleiters, Experten oder mindestens vier Jahre in der Position des Leiters (Büroleiter, Leiter Finanzen, Personalleiter),

cc) in den Stab des stellvertretenden Dienstleiters (Personal und Finanzen) zu berufen;

1) Absolvent der Fakultät oder mindestens vier Jahre College.

2) nach mindestens dreijähriger Tätigkeit als Chef (Büroleiter, Leiter Finanzen, Personalleiter),

çç) Ernennung zum Dienstleiter (technische Dienste);

1) Absolvent der Fakultät oder mindestens vier Jahre College.

2) Nach mindestens zweijähriger Tätigkeit in einer der Positionen des stellvertretenden Niederlassungsleiters, Experten,

3) Mindestens vier Jahre in einer der Positionen des Analytikers, Statistikers, Architekten, Ingenieurs, Übersetzers, Programmierers, Leiters (Lagerleiter, Einkaufsleiter, Lagerverwaltungsleiter) gearbeitet haben,

dd) in den Stab des stellvertretenden Dienstleiters (Technische Dienste) zu berufen;

1) Absolvent der Fakultät oder mindestens vier Jahre College.

2) Mindestens dreijährige Tätigkeit in einer der Positionen Analyst, Statistiker, Architekt, Ingenieur, Übersetzer, Programmierer, Leiter (Lagerleiter, Einkaufsleiter, Lagerverwaltungsleiter),

ee) zum Personal des Schutz- und Sicherheitsdirektors ernannt zu werden;

1) Absolvent der Fakultät oder mindestens vier Jahre College.

2) Nach mindestens zweijähriger Tätigkeit als stellvertretender Direktor für Schutz und Sicherheit

3) 10 / 6 / 2004 datiert und Nr. 5188 Gesetz über private Sicherheitsdienste Artikel 11 Artikel, um eine Arbeitserlaubnis zu haben,

ff) zum stellvertretenden Direktor für Schutz und Sicherheit ernannt zu werden;

1) Absolvent der Fakultät oder mindestens vier Jahre College.

2) Nach vier Jahren als Leiter für Schutz und Sicherheit

3) 5188-Gesetz Nr. 11-Artikel gemäß bewaffneter Arbeitserlaubnis,

gg) zum Leiter für Schutz und Sicherheit ernannt zu werden;

1) Mindestens zwei Jahre Hochschulabschluss haben,

2) Nachdem er mindestens sieben Jahre als Wach- und Sicherheitsbeamter gedient hat,

3) 5188-Gesetz Nr. 11-Artikel gemäß bewaffneter Arbeitserlaubnis,

ğğ) Ernennung zum Direktor (Manager des Sicherheitsmanagementsystems);

1) Absolvent der Fakultät oder mindestens vier Jahre College.

2) mindestens zwei Jahre in einer der Positionen des stellvertretenden Logistikleiters, stellvertretenden Niederlassungsleiters, Spezialisten, stellvertretenden Leiters der Waggonwartungswerkstatt, stellvertretender Leiter des Personenverkehrsdienstes oder mindestens vier Jahre in einer der Positionen des Chefkontrolleurs, Controller, technischer Leiter, Ingenieur, Techniker,

3) Erfolgreicher Abschluss des EYS-Personalvorbereitungskurses oder des EYS-Unfallforschungs-Untersuchungskurses oder des Meldetrainings oder des Unfall- und Vorfallberichte-Vorbereitungstrainings,

hh) der Position des Controllers (IMS) zuzuordnen;

1) Hat mindestens neun Jahre für Absolventen eines vierjährigen College oder einer Fakultät gedient.

2) nach mindestens dreijähriger Tätigkeit in einer der Positionen Chefrepartitor, Chefmechaniker, Maschinist, JHT-Mechaniker, Inspektor, Repartitor, Techniker, Techniker, Fachtechniker, Wagenmeister, Cheftechniker, Wagenmeister,

3) IMS-Kurs zur Personalvorbereitung oder Sicherheitsmanagementsystem-zertifizierte Schulung gemäß der EU-Sicherheitsrichtlinie 2004 / 49 / EG oder IMS-Kurs zur Untersuchung von Unfällen oder Schulung zur Berichterstattung oder Schulung zur Vorbereitung von Unfällen und Vorfällen,

ii) zum Manager (Werksgruppenleiter) zu ernennen;

1) zum Absolventen der Fachbereiche Elektrotechnik, Elektronik, Elektroelektronik, Industrie, Energiesysteme, Mechatronik, Maschinenwesen, Metallurgie, Bahnsysteme von Ingenieurfakultäten oder Vierjahreskollegs,

2) Muss mindestens drei Jahre in einer der Positionen Chief Controller, Controller oder mindestens fünf Jahre in der Position des Ingenieurs tätig gewesen sein.

ARTIKEL 4- Artikel 10 Absatz XNUMX derselben Verordnung wurde wie folgt geändert.

„(6) Die Bewerbungsfrist wird auf mindestens fünf Werktage festgelegt. Die Personal- und Ausbildungsabteilung prüft, ob die Bewerber die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, und diejenigen, die die Anforderungen erfüllen, werden auf der offiziellen Website der Generaldirektion bekannt gegeben. Kandidaten, die für geeignet befunden werden, erhalten ein Prüfungszugangsdokument.

ARTIKEL 5- Artikel 12 Absatz XNUMX derselben Verordnung wurde wie folgt geändert.

„(1) Bewerber bis zum Fünffachen der ausgeschriebenen Stellen, beginnend mit dem Bewerber mit der höchsten Punktzahl unter den Bewerbern, die in der schriftlichen Prüfung mindestens sechzig Punkte erzielt haben, werden innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe zur mündlichen Prüfung zugelassen die schriftlichen Ergebnisse. Alle Personen, die die gleiche Punktzahl wie der letzte Kandidat haben, werden zur mündlichen Prüfung zugelassen.“

ARTIKEL 6- Artikel 16 Absätze XNUMX und XNUMX derselben Verordnung wurden wie folgt geändert.

„(2) Für die Durchführung der Verfahren über Anhebungs- oder Umschreibungsprüfungen werden Prüfungskommissionen oder -ausschüsse gebildet, die aus fünf Personen bestehen. Der Prüfungsausschuss besteht aus dem oder den vom berufsberechtigten Leiter zu bestellenden Vertretern der Personaleinheit und weiteren Mitgliedern unter dem Vorsitz des vom Geschäftsführer zu bestellenden stellvertretenden Geschäftsführers oder des Leiters Personal und Ausbildung Abteilung. Bei Bedarf können ein Mitglied oder Mitglieder aus dem Kreis der Beamten von außerhalb der Institution in die Gremien berufen werden. Darüber hinaus werden nach demselben Verfahren fünf Ersatzmitglieder gewählt. Der Vorstand tritt mit der Gesamtzahl der Mitglieder zusammen, Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst, Stimmenthaltungen werden nicht berücksichtigt. Das Ersatzmitglied nimmt an der Sitzung teil, wenn das Hauptmitglied nicht anwesend ist.

„(5) Die Sekretariatsdienste des Vorstands werden von der Abteilung Personal und Ausbildung wahrgenommen.“

ARTIKEL 7- Der erste Absatz des 21-Artikels derselben Verordnung wird wie folgt geändert:

„(1) Prüfungsbezogene Unterlagen der bestandenen Prüfungen werden in den Personalakten der Betroffenen aufbewahrt. Andere Unterlagen werden mindestens ein Jahr bis zur nächsten Prüfung in der Abteilung Personal und Ausbildung aufbewahrt.

ARTIKEL 8- Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.

ARTIKEL 9- Die Bestimmungen dieser Verordnung werden vom Generaldirektor der staatlichen Eisenbahnverkehrsgesellschaft der Republik Türkei ausgeführt.

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